Ergebnisse KfW-Kommunalpanel 2019
Am 12. Juni 2019 wurde das im Auftrag der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) erstellte KfW-Kommunalpanel 2019 veröffentlicht. Der wahrgenommene kommunale Investitionsrückstand beläuft sich demnach auf rund 138,4 Mrd. Euro (Hochrechnung für alle Kommunen mit mehr als 2.000 Einwohnern in Deutschland). Damit liegt der kommunale Investitionsstau zwar unter der Wahrnehmung aus dem vergangenen Jahr i. H. v. 158,8 Mrd. €, ist aber immer noch besorgniserregend hoch und auf dem Niveau des Jahres 2015. Positiv hervorzuheben ist, dass die kommunale Investitionstätigkeit weiter angestiegen ist. Allerdings konnten viele Kommunen die tatsächlichen Investitionsvorhaben nicht im geplanten Umfang umsetzen. Während in finanzstarken Kommunen eher die ausgelastete Bauwirtschaft öffentliche Investitionen erschwert hat, wurden diese in finanzschwachen Kommunen durch eine unzureichende Finanzausstattung der Kommunen sowie begrenzter personeller Ressourcen innerhalb der Verwaltung selbst massiv gehemmt.
Mehr als die Hälfte der Investitionsbedarfe gehen auf die Bereiche Schulen und Erwachsenenbildung (42,8 Mrd. €) sowie Straßen- und Verkehrsinfrastruktur (36,1 Mrd. €) zurück. Hier ist dabei der Investitionsbedarf nicht nur hoch, sondern auch äußerst dringlich. Der wahrgenommene Investitionsrückstand bei der Kinderbetreuung bleibt mit 7,5 Mrd. Euro ebenfalls hoch. Gleiches gilt für den Investitionsstau bei öffentlichen Verwaltungsgebäuden (14 Mrd. Euro).
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass sich die gute Gesamtlage der öffentlichen Haushalte in den letzten Jahren auch in den Einschätzungen der im KfW-Kommunalpanel 2019 befragten Kämmereien Niederschlag gefunden hat. So bewerten immerhin 36 Prozent der Kommunen ihre aktuelle Finanzlage als „gut“ bis „sehr gut“ und 47 Prozent mindestens noch als „ausreichend“ oder „befriedigend“. Dies spiegelt sich auch in der gestiegenen kommunalen Investitionstätigkeit wider. Allerdings hat auch das diesjährige KfW-Kommunalpanel wieder gezeigt, dass viele Kommunen die tatsächlichen Investitionsvorhaben nicht im geplanten Umfang umsetzen konnten. Die Gründe hierfür sind vielfältig und auch regional unterschiedlich. Während in finanzstarken Kommunen eher die begrenzten Kapazitäten der Bauwirtschaft öffentliche Investitionen erschweren, werden diese in finanzschwachen Kommunen durch eine unzureichende Finanzausstattung wie begrenzte personelle Ressourcen innerhalb der Verwaltung massiv gehemmt. An diesem eher strukturellen Problem konnte auch die gegenwärtig noch gute konjunkturelle Lage nichts ändern.
Immerhin gehen 42 Prozent der befragten Kämmereien von einem leichten beziehungsweise deutlichen Abbau des bestehenden Investitionsstaus aus, ein Viertel erwartet jedoch einen Anstieg. Gut die Hälfte der befragten Kommunen geht davon aus, dass der Investitionsrückstand im Bereich Schulen (49 %) und Kinderbetreuung (51 %) etwas oder deutlich abgebaut wird. Deutlich pessimistischer fällt hingegen die Einschätzung hinsichtlich des Investitionsstaus bei Straßen und der Verkehrsinfrastruktur aus. Hier gehen nur 33 Prozent von einem Abbau aus, während 40 Prozent sogar einen weiteren Anstieg erwarten. Bei Straßen und der Verkehrsinfrastruktur wird auch besonders deutlich, dass die laufende Unterhaltung ein wesentlicher Einflussfaktor für den Investitionsrückstand ist. So gaben hier nur 35 Prozent der befragten Kommunen an, dass die Unterhaltung in den vergangenen fünf Jahren „vollständig“ oder „weitgehend“ gewährleistet werden konnte.
In diesem Jahr planen die Kommunen hochgerechnet mit Investitionen in ihre Infrastruktur in Höhe von insgesamt 35,8 Mrd. Euro. Aus verschiedenen Gründen (zum Beispiel begrenzte Personalkapazitäten in Bauindustrie und Verwaltung) lassen sich aber nicht immer alle Investitionen auch im geplanten Zeitraum realisieren. Dies hat sich auch für das Jahr 2018 gezeigt. Während nach dem Haushaltsplan Investitionen in Höhe von rund 34,7 Mrd. Euro geplant waren, gaben die befragten Kämmerer im Herbst 2018 an, dass die voraussichtlich verausgabten Investitionen letztlich wohl mit 22,6 Mrd. Euro um rund ein Drittel geringer ausfallen werden.
Mit Blick auf die Finanzierung der Investitionen ist festzuhalten, dass über die Hälfte der befragten Kommunen allgemeine Deckungsmittel (41 %) und zweckgebundene Investitionszuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich (11 %) nutzt. Mit 27 Prozent spielen ansonsten Fördermittel von der EU, dem Bund oder den Ländern eine zunehmend wichtigere Rolle. 18 Prozent des Finanzierungsvolumens entfallen auf den Kommunalkredit. Alternative Finanzierungsinstrumente spielen hingegen nur eine äußerst untergeordnete Rolle. In Großstädten liegt der Anteil von Schuldscheindarlehen zur Finanzierung von Investitionen aber immerhin bei 5 Prozent.
Erstmals wurden die Kämmereien beim diesjährigen KfW-Kommunalpanel 2019 in Form von offenen Fragen zu den zentralen Treibern der Entwicklung des Investitionsrückstands befragt. Es wurden also keine Antworten vorgegeben (Mehrfachnennungen waren möglich). Als wichtigster Einflussfaktor auf den Investitionsrückstand wurde dabei die finanzielle Situation (48 %) genannt. Hervorgehoben wurden zudem Förderprogramme und Zuwendungen (27 %) wie Kapazitäten und Preise der Bauwirtschaft (26 %).
Hilfreiche Maßnahmen zum Abbau des Investitionsrückstandes werden vor allem in einer besseren Finanzausstattung (43 %) und mehr Fördermitteln (28 %) gesehen. 22 Prozent gaben zudem an, dass der Zugang zu Fördermitteln vereinfacht werden sollte. Konkret sollten die Fördermittel weniger spezifisch und einer breiteren Gruppe von Kommunen zur Verfügung gestellt werden, auch geringere Anforderungen bei der Eigenbeteiligung von finanzschwachen Kommunen seien angezeigt.
Das KfW-Kommunalpanel 2019 kann auf den entsprechenden Internetpräsenzen der KfW und des Difu abgerufen werden:
https://difu.de/publikationen/2019/kfw-kommunalpanel-2019.html
Anmerkung:
Hinsichtlich der in den Ergebnissen des KfW-Kommunalpanels angesprochenen EU-Fördermittel gehen wir aktuell davon aus, dass Sachsen-Anhalt wie auch die anderen ostdeutschen Bundesländer in der kommenden Förderperiode 2021 - 2027 mit erheblichen Mittelkürzungen bei den Fonds EFRE, ESF und ELER zu rechnen hat.
Dies dürfte entsprechende Auswirkungen auf die Investitionen der Kommunen in Sachsen-Anhalt haben. Sofern nicht anderweitige Investitionsprogramme von Bund und Land den befürchteten EU-Fördermittelrückgang zumindest anteilig kompensieren und sich hinsichtlich der aufgabenadäquaten Finanzausstattung der Kommunen im Rahmen des Finanzausgleichs ab 2022 nichts ändert, droht eine drastische Zunahme des kommunalen Investitionsstaus in Sachsen-Anhalt.