Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 2019

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1. Bundesweiter Ergebnisse

Vom 7. bis 9. Mai 2019 hat auf Einladung der Finanzministerin des Landes Schleswig-Holstein in Kiel die 155. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ stattgefunden.

Nach den Ergebnissen des Arbeitskreises Steuerschätzungen beliefen sich die Steuereinnahmen im zurückliegenden Jahr 2018 auf insgesamt 776,3 Mrd. Euro. Prognostiziert wurden im Oktober 2018 rd. 775,3 Mrd. Euro.

Für 2019 wird nach wie vor ein Anstieg der Steuereinnahmen gegenüber 2018 auf insgesamt 793,7 Mrd. Euro prognostiziert, der jedoch deutlich geringer ausfällt als noch im Oktober 2018 (804,6 Mrd. Euro) angenommen. Für den Bund ergeben sich dabei Mindereinnahmen von 9,9 Mrd. Euro. Für die Länder werden hingegen ausschließlich in 2019 Mehreinnahmen von 2,0 Mrd. Euro erwartet. Die Einnahmeerwartungen für die Gemeinden reduzieren sich im Vergleich zur letzten Schätzung um 0,6 Mrd. Euro. Bereits im Vorfeld der Arbeitskreissitzung wurde mehrfach in der Presseberichterstattung über eine deutliche Abweichung berichtet.

Insgesamt wird für den Planungszeitraum bis einschließlich 2023 von weiterhin steigenden Steuereinnahmen ausgegangen. Betrugen die Steuereinnahmen in 2018 rd. 776,3 Mrd. Euro sind es 2023 voraussichtlich 908,4 Mrd. Euro. Insgesamt ansteigende Steuereinnahmen werden nach wie vor sowohl für den Bund als auch für die Länder und Gemeinden unterstellt.

Jedoch wird in den Jahren 2020 bis 2023 das Steueraufkommen insgesamt betrachtet unter dem Schätzergebnis vom Herbst 2018 liegen. Die Auswirkungen auf die einzelnen staatlichen Ebenen sind dabei unterschiedlich. Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat seine Prognose für das Jahr 2020 um -23,2 Mrd. Euro (Gemeinden: -5,3 Mrd. Euro), 2021 um -28,2 Mrd. Euro (Gemeinden: -5,6 Mrd. Euro), 2022 um -29,7 Mrd. Euro (Gemeinden: -5,8 Mrd. Euro) und 2023 um -32,3 Mrd. Euro (Gemeinden: -6,1 Mrd. Euro) angepasst.

Die Gemeinden haben 2018 bundesweit ein Steueraufkommen in Höhe von 111,3 Mrd. Euro zu verzeichnen. Die zurückliegende Oktober-Steuerschätzung ging von 111,2 Mrd. Euro aus. Auch bei den Gemeinden erfolgte im laufenden Jahr und den Folgejahren gegenüber der Oktober-Steuerschätzung eine Abweichung, die in 2019 verhältnismäßig gering ist, in den Folgejahren aber anwächst. Nach wie vor ist die Aufkommensentwicklung aber auch bei den Gemeinden insgesamt positiv. So wird 2019 mit 113,6 Mrd. Euro gerechnet. Bis 2023 steigen die Einnahmen voraussichtlich auf 131,4 Mrd. Euro an.

Gründe für die Abweichung

Die Steuerschätzung geht grundsätzlich immer vom geltenden Steuerrecht aus. Zurückzuführen sind die Abweichungen in einem nicht unerheblichen Ausmaß auf vorgenommene Steuerrechtsänderungen. Diese, so dass BMF; sollen die Steuern für die Bürgerinnen und Bürger spürbar senken, etwa durch das Familienentlastungsgesetz. Von dessen Einnahmeausfällen in Höhe von bis zu 10 Mrd. Euro jährlich für alle Gebietskörperschaftsebenen entfallen ca. 1,5 Mrd. Euro auf den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Das „Gute-Kita-Gesetz“, das zu Verschiebungen bei der Umsatzsteuer vom Bund an die Länder führt, ist im Übrigen noch nicht berücksichtigt: Das In-Kraft-Treten des Gesetzes ist noch nicht erfolgt, da noch nicht von allen Ländern mit dem Bund entsprechende Vereinbarungen geschlossen wurden.

Darüber hinaus spielen Schätzabweichungen aufgrund Änderungen konjunktureller Rahmenbedingungen eine Rolle. So hatte die Bundesregierung jüngst ihre Wachstumsprognose zum Teil deutlich nach unten korrigiert. Hier führt die Unsicherheit im Welthandel, begründet durch Handelskonflikte und die Debatten über den Brexit, zu einem langsameren Wirtschaftswachstum in diesem Jahr. Der Rückgang von Wachstumsraten darf keinesfalls mit einer Rezession verwechselt werden. Für das Jahr 2019 zeigt sich, dass insbesondere zwei Komponenten für den Erwartungsrückgang verantwortlich sind: Der private Konsum steigt voraussichtlich weniger als bislang angenommen, die dämpfenden Entwicklungen der weltwirtschaftlichen Entwicklung sind größer als bislang angenommen.

In den kommenden Jahren wird allerdings wieder mit einer deutlich stärkeren wirtschaftlichen Dynamik gerechnet. Die derzeitige Wachstumsdelle beeinträchtigt das Niveau der Steuereinnahmen dennoch nachhaltig.

Ergänzend zu den nachfolgenden Ausführungen verweisen wir auch auf die vom Bundesministerium der Finanzen in 13 Tabellen umfassend dargestellten Ergebnisse der aktuellen Steuerschätzung,

die auf unserer Homepage abrufbar sind unter

www.kommunales-sachsen-anhalt.de
(SGSA, Mitgliederservice, Themengebiete, Finanzen, Steuern & Statistik, Steuerschätzung).

Das Gewerbesteueraufkommen (brutto) wird in diesem Jahr voraussichtlich bundesweit um 1,5 % auf 55 Mrd. Euro sinken. Nach einer Stabilisierung im Folgejahr (Anstieg um 0,4 %) ist für das Jahr 2021 mit einer Steigerungsrate von 3,8 % zu rechnen. Für die Folgejahre werden Steigerungen von 2,7 % bzw. 2,8 % prognostiziert.

Die Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens ist von verschiedenen, sich überlagernden Effekten geprägt:

  • Konjunkturelle Entwicklung
  • Auswirkungen von früheren Steuerrechtsänderungen
  • Bei der Gewerbesteuer (netto): Änderungen bei der Gewerbesteuerumlage

Die konjunkturelle Entwicklung ist für einen Teil des Rückgangs im aktuellen Jahr verantwortlich; auch prägt sie maßgeblich die schwache Entwicklung in den kommenden Jahren. Der Arbeitskreis unterstellte im Wesentlichen, dass die Aufkommensentwicklung mit leichter Zeitverzögerung den prognostizierten Werten für die Entwicklung der Unternehmens- und Vermögenseinkommen folgt.

Frühere Steuerrechtsänderungen, insbesondere die Einführung der degressiven AfA sowie die Folgen des Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken, dämpfen die Aufkommensentwicklung im Jahr 2019 deutlich um ca. 2 Prozentpunkte. Die aufkommensmindernden Effekte nehmen in den Folgejahren ab, dies führt zu einem zusätzlichen Anstieg von ca. 0,5 %.

Für die Haushaltsplanung von besonderer Bedeutung sind die entfallenden Gewerbesteuerumlagen. Hierbei ist zu beachten, dass der AK Steuerschätzungen bei den Gewerbesteuerumlagen nicht auf den Zeitpunkt der Kassenwirksamkeit abstellt, sondern auf den Zeitpunkt des Entstehungsanspruchs von Bund und Ländern auf die Gewerbesteuerumlage. So ist die letzte Tranche der sogenannten Solidarpaktumlage (29 Punkte) für das Jahr 2019 im Februar 2020 abzuführen. In den Ergebnistabellen des AK Steuerschätzungen wird die Solidarpaktumlage vollständig dem Jahr 2019 zugewiesen.

Auch ist zu beachten, dass der Wegfall der Solidarpaktumlage alleine die Gemeinden in den alten Ländern betrifft, da die neuen Länder bereits jetzt keine Solidarpaktumlage an die Länder abführen müssen.

Der Deutsche Städtetag hat in diesem Zusammenhang betont, dass aufgrund der Änderungen bei der Gewerbesteuerumlage die in den Tabellen ausgewiesene Änderungsrate für die Gewerbesteuer (netto) weder in westdeutschen noch in ostdeutschen Städten für Zwecke der Haushaltsplanung geeignet ist. Stattdessen müssen die Werte für die Gewerbesteuer (brutto) herangezogen werden und die Auswirkungen der Änderungen bei der Gewerbesteuerumlage vor Ort errechnet werden.

Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer geht die aktuelle Schätzung für 2019 von Einnahmen von 8,25 Mrd. Euro aus. Die Entwicklung ist von den verschiedenen, teilweise befristeten Erhöhungen des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer geprägt. Die aktuelle Erhöhung im Jahr 2019 ist eine indirekte Folge der Verlängerung der Übernahme der Flüchtlings-KdU, sie ist auf ein Jahr befristet. Bei den Haushaltsplanungen ist zu berücksichtigen, dass der Ausweis des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer im Rahmen der Steuerschätzung nicht die Zuflusszeitpunkte berücksichtig:

Ähnlich wie bei den Gewerbesteuerumlagen berücksichtigt der AK Steuerschätzungen den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer in dem Jahr, in dem der Anspruch der Gemeinden entsteht. Zahlungen für das 4. Quartal eines jeden Jahres erfolgen in der Regel im ersten Quartal des Folgejahres. Dies wird vom AK Steuerschätzungen nicht berücksichtigt.

Bei der Grundsteuer B geht der Arbeitskreis Steuerschätzungen für 2019 von einer Steigerung um 1,7 Prozent auf rund 13,79 Mrd. Euro aus. Für die kommenden Jahre wird ein leicht rückläufiger Aufwuchs erwartet.

Hinsichtlich der Grundsteuer wurde unter der Annahme geschätzt, dass der Gesetzgeber rechtzeitig die Grundsteuer reformiert, also keine Einnahmeausfälle entstehen. Der Handlungsdruck bei Bund und Ländern zur Sicherung dieser wichtigen Einnahmequelle der Kommunen ist gegenüber der letzten Steuerschätzung vor allem auch aufgrund des fragwürdigen Verhaltens Bayerns enorm gestiegen.

Grundlagen der Steuerschätzung

Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion 2019 der Bundesregierung zugrunde gelegt. Die Bundesregierung erwartet hiernach für dieses Jahr einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um real +0,5 % und für das Jahr 2020 von +1,5 %. Für das nominale Bruttoinlandsprodukt werden nunmehr Veränderungsraten von + 2,8 % für das Jahr 2019, + 3,5 % für das Jahr 2020 sowie von je +3,0 % für die Jahre 2021 bis 2023 projiziert.

Eine für die Steuerschätzung relevante gesamtwirtschaftliche Bemessungsgrundlage sind die Bruttolöhne und -gehälter (BLG). Die BLG wurden im Rahmen der aktuellen Frühjahrsprojektion 2019 gegenüber der Herbstprojektion 2018 wie folgt angepasst: Für das Jahr 2019 wird von einer Zunahme der Bruttolöhne und -gehälter von + 4,4 % ausgegangen. Dies sind 0,2 Prozentpunkte mehr als in der Herbstprojektion 2018. Für das Jahr 2020 wird gegenüber der Herbstprojektion ein um 0,1 Prozentpunkte niedrigerer Anstieg von + 3,9 % erwartet. Für die Jahre 2020 bis 2023 wird die Prognose jeweils um 0,1 Prozentpunkte auf + 2,8 % jährliches Wachstum zurückgenommen.

Die Unternehmens- und Vermögenseinkommen sind die zentrale Fortschreibungsgröße für die gewinnabhängigen Steuerarten. Für das Jahr 2019 wird hierfür mit einem Rückgang von 1,5 %, für 2020 mit einem Zuwachs von +2,9 % gerechnet. Dies sind 4,4 bzw. 0,6 Prozentpunkte weniger als in der Herbstprojektion. Für die Jahre 2021 bis 2023 wird weiterhin ein jährlicher Zuwachs von + 2,9 % unterstellt.

Die Regionalisierten Ergebnisse für Sachsen-Anhalt lagen uns noch nicht vor.

13.06.2019