Erkenntnisse aus der Landtagsdebatte zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge am 31.01.2020
Der Landtag von Sachsen-Anhalt debattierte in seiner 93. Sitzung am 31.01.2020 zur rückwirkenden Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen in Sachsen-Anhalt.
Ausgelöst wurde die Debatte durch einen Antrag der Fraktion AfD (LT-Drs. 7/5537 vom 16.01.2020). Der Antrag war darauf gerichtet, die Landesregierung aufzufordern, sicherzustellen, dass die Abschaffung der kommunalen Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum Stichtag 1. Januar 2020 erfolgt. Das Ergebnis der Debatte sei vorweggenommen: Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Auf eine ausführliche Berichterstattung zur Debatte soll an dieser Stelle verzichtet werden, weil der Antrag von vorneherein zum Scheitern verurteilt war. Denn nicht die Landesregierung kann sicherstellen, dass die Abschaffung der kommunalen Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum Stichtag 1. Januar 2020 erfolgt, sondern nur der Landtag selbst könnte dies durch die Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes. In der Debatte wurde aber deutlich, dass die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge erklärter Wille aller Landtagsfraktionen ist.
Insbesondere die Redner der Koalitionsfraktionen haben aber sehr deutlich gemacht, dass eine Vielzahl offener Fragen zuvor beantwortet und geklärt werden müssten. Es lässt sich aus der Debatte ein Diskussionsstand ableiten, der nachfolgend wiedergegeben wird.
Die Koalitionsfraktionen erörtern im Wesentlichen zu drei Fragestellungen:
- Stichtag,
- tatbestandlicher Anknüpfungspunkt und
- Refinanzierung
einer möglichen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Was den Stichtag betrifft führen die Koalitionspartner intensive Diskussionen über zwei Termine - nämlich über den 1. Januar 2020 und den 1. Januar 2021.
Ungeklärt ist bisher auch der sachliche Anknüpfungspunkt für eine mögliche Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Erörtert werden insbesondere das bayerische Modell, wonach zu einem bestimmten Stichtag keine Bescheide mehr erlassen werden dürften. Danach würde der Grundsatz gelten: „Bescheid ist Bescheid, bezahlt ist bezahlt“. Eine andere Variante, die erörtert wird, ist das Brandenburger Modell, wonach auf das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht bis zu einem bestimmten Stichtag abgehoben wird. In diesem Fall wären von den Städten und Gemeinden bei entstandenen sachlichen Beitragspflichten vor dem gewählten Stichtag Straßenausbaubeitragsbescheide bis zum Ablauf der Festsetzungsverjährungsfrist zu erlassen. Eine dritte Variante ist das Anknüpfen an den Beginn der Baumaßnahme vor einem festgelegten Stichtag. Auch in diesem Fall würden die Städte und Gemeinden für Straßenbaumaßnahmen die vor dem Stichtag begonnen aber noch nicht abgeschlossen und/oder abgerechnet wurden auch zukünftig noch Straßenausbaubeiträge erheben müssen.
Ein ganz wesentliches bisher ungeklärtes Problem ist die Frage der Finanzierung. Der Abgeordnete Tobias Krull (CDU) bezifferte in der Landtagsdebatte das durch das Land wahrscheinlich zu finanzierende Kostenvolumen auf 10 Mio. Euro bis 40 Mio. Euro jährlich.
Einigkeit besteht offenbar darüber, dass das Land den Kommunen die Beitragsausfälle aus Konnexitätsgründen erstatten muss. Unklar scheint hingegen zu sein, wie das Land in seinem Haushalt die nötigen Spielräume schaffen könnte, um diese Erstattung dauerhaft zu gewährleisten.
Erkennbar wurde in der Debatte auch, dass die Koalitionsfraktionen sich selbst einen engen zeitlichen Rahmen setzen. Eine Vorentscheidung soll so zeitnah getroffen werden, dass es möglich wird, in der aktuellen Haushaltsdebatte und damit im aktuellen Doppelhaushalt 2020/2021 gegebenenfalls Vorsorge für eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zu treffen. Soweit bekannt ist geplant, den Landeshaushalt 2020/2021 in der Sitzung des Landtages am 26./27. März 2020 zu verabschieden.