Erleichterungen bei Klein-Beihilfen gefordert

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In den Stellungnahmen gegenüber der EU-Kommission setzt sich die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände für Erleichterungen bei den Beihilfevorschriften ein. Kernforderungen sind die Anhebung der Schwellenwerte für Beihilfen mit geringen Beträgen im Bereich der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) sowie eine unbürokratischere Abwicklung der Beihilfengewährung im kommunalen Bereich.

I. Hintergrund

Die EU-Kommission hat am 1. Dezember 2022 eine Evaluation zu den Beihilfevorschriften für Dienstleitungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) im Gesundheits- und Sozialbereich und der De-minimis-Verordnung für DAWI veröffentlicht. Darüber hinaus hat die Kommission am 15. November 2022 ihren Vorschlag für eine neue De-minimis-Verordnung veröffentlicht. Letzterer sieht eine Anhebung der Schwellenwerte aufgrund der Entwicklung der Inflation auf 275.000 Euro vor. Zu den Dokumenten hat die EU-Kommission Konsultationen eingeleitet.

II. Zentrale Forderungen zu DAWI-De-minimis-Beihilfen

Anhebung des Schwellenwertes

In der Stellungnahme gegenüber der Europäischen Kommission plädieren die kommunalen Spitzenverbände für eine deutliche Anhebung des Schwellenwertes unterhalb dessen eine Zuwendung förmlich als Beihilfe angemeldet werden muss. Aus Gründen des Bürokratieabbaus und effizienter Verwaltungsverfahren sowie allgemein gestiegener Kosten wird gefordert, den Schwellenwert mindestens auf das Dreifache des jetzigen Betrages (500.000 Euro) und damit auf mindestens 1.500.000 Euro in drei Steuerjahren anzuheben.

Begrifflichkeiten im Beihilfebereich klarer fassen

Darüber hinaus fordern die kommunalen Spitzenverbände, die Unterscheidung zwischen Dienstleistungen, die unter den DAWI-Begriff fallen und jenen, die nicht darunter fallen, einfacher zu fassen. Dies betrifft insbesondere die Abgrenzung, ob eine Dienstleistung als wirtschaftlich oder nichtwirtschaftlich eizuordnen ist, was nach wie vor mit Rechtsunsicherheiten belegt ist.

Ablehnung eines Transparenz-Registers

Die EU-Kommission hat im Rahmen der Initiative zur Überarbeitung der DAWI-De-minimis-Vorschriften mitgeteilt, ein verbindliches Register einzuführen. Ziel ist, die Transparenz für Interessenträger und Mitgliedstaaten zu erhöhen und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen, die derzeit Eigenerklärungen abgeben, zu verringern. Die kommunalen Spitzenverbände lehnen ein solches Transparenzregister ab. Die Praxis der Eigenerklärungen hat sich bewährt. Dagegen ist durch die Einführung eines verbindlichen Registers vor allem ein erhöhter bürokratischer Mehraufwand bei den Kommunen als Beihilfegebern zu befürchten.

Einführung einer Bagatell-Grenze

Schließlich plädieren die kommunalen Spitzenverbände für die Einführung einer Grenze von 30.000 Euro, unterhalb derer für kleine Einzelförderungen keinerlei Verpflichtungen gelten sollten. Beihilfen unterhalb dieses Wertes sollten vollständig von der Erfassung und Registrierung ausgenommen werden. Auf diese Weise könnte der Verwaltungsaufwand sowohl bei Unternehmen als auch bei Beihilfegebern für Beträge vermieden werden, bei denen allein aufgrund des geringen Betrages eine Wettbewerbsverzerrung grundsätzlich ausgeschlossen werden kann.

III. Zentrale Forderungen zur De-Minimis-Verordnung

Spiegelbildlich zum DAWi-Bereich wird von den kommunalen Spitzenverbänden auch zum Vorschlag für eine neue De-Minimis Verordnung gefordert, den Schwellenwert mindestens auf das Dreifache des jetzigen Betrages und damit auf 600.000 Euro anzuheben. Daneben wird auch im Anwendungsbereich der De-Minimis-Verordnung die Einführung eines Transparenzregisters abgelehnt und für die Einführung einer Bagatellgrenze – in diesem Bereich in Höhe von 10.000 Euro – plädiert.

28.02.2023