Erleichterungen beim Windkraft-Repowering
Anlässlich einer Anhörung des Umweltausschusses des Deutschen Bundestages hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) die Initiative der Bundesregierung begrüßt, das Repowering von Windkraftanlagen (WEA) zu erleichtern. In einer schriftlichen Stellungnahme wurden in der Sache jedoch zahlreiche Verbesserungen beim entsprechenden Gesetzentwurf gefordert. Dies sind im Einzelnen eine klare Abgrenzung zwischen dem Repowering und der Neuerrichtung von Anlagen, echte Verbesserungen beim natur- und artenschutzrechtlichen Untersuchungsrahmen sowie die Möglichkeit der Gemeinden, im Interesse von mehr Akzeptanz in der Bürgerschaft eine freiwillige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
I. Hintergrund
Zur Erreichung der Klimaschutzziele stellt der Ausbau der erneuerbaren Energien einen ganz wesentlichen Baustein dar. Die Rahmenbedingungen für das Repowering sind mitentscheidend dafür, dass die ambitionierten Ziele im Bereich der Windenergie erreicht werden können. Dies ist besonders wichtig vor dem Hintergrund des bevorstehenden Förderendes für 16.000 MW Windkraftleistung bis 2025. Deshalb ist es grundsätzlich richtig, das Repowering von Erneuerbare-Energie-Anlagen zu erleichtern.
Die Bundesregierung hat zu diesem Zweck den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.12.2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz (BT-Drs. 19/27672) vorgelegt. [mehr]