Errichtung einer Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Das Bundeskabinett hat am 09. Oktober 2019 einem Gesetzentwurf zugestimmt, mit dem die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt errichtet werden soll. Die öffentlich-rechtliche Stiftung ist ein gemeinsames Vorhaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sowie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Die Stiftungsgründung sei ein zentrales Ergebnis der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ und solle Engagement sinnvoll und nachhaltig unterstützen.
Besonders in strukturschwachen und ländlichen Regionen ist es häufig schwierig, ehrenamtliche Strukturen aufzubauen und zu erhalten. Vor allem kleinen Initiativen fällt es oftmals schwer, Unterstützung zu bekommen - zum Beispiel bei rechtlichen Fragen oder der Beantragung von Fördermaßnahmen. Genau hier soll die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt ansetzen: Ihr Ziel ist es, das bürgerschaftliche Engagement und das Ehrenamt in Deutschland zu stärken, insbesondere in den strukturschwachen und ländlichen Räumen. Die Stiftung soll in Abstimmung mit den bereits bestehenden Bundesprogrammen:
- Serviceangebote für die Organisation von bürgerschaftlichem Engagement und Ehrenamt
bereitstellen - die Vernetzung vor Ort unterstützen
- ehrenamtlich Tätige bei der Digitalisierung unterstützen
- und begleitende Forschungsvorhaben fördern.
Angesiedelt werden soll die Engagementstiftung in Neustrelitz (Mecklenburg-Vorpommern). Auch dies entspricht den Arbeitsergebnissen der Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse. Der Bund hatte sich vorgenommen, Neuansiedlungen von Behörden künftig bevorzugt in strukturschwachen Regionen vorzunehmen. Mit Blick auf eine bedarfsgerechte Ausrichtung soll die Stiftung gemäß dem Stiftungszweck auch begleitende Forschungsvorhaben unterstützen können.
Zur Erreichung der Ziele sieht der Gesetzentwurf eine jährliche Zuwendung an die Stiftung in Höhe von 30 Mio. Euro vor. Eine Vertreterin oder ein Vertreter der Kommunen, der auf Vorschlag der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände bestellt wird, soll im Stiftungsrat vertreten sein.
Anmerkung:
Die mit der Gründung einer Bundesstiftung ursprünglich beabsichtigte Ermöglichung einer Infrastrukturförderung für bürgerschaftliches Engagement durch den Bund wird mit der im Gesetzentwurf genannten und im Satzungsentwurf konkretisierten Stiftung nach Auffassung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes nicht erreicht. Auch den in der Gesetzesbegründung geschätzten jährlichen Finanzbedarf der Stiftung von 30 Mio. Euro wird für nicht ausreichend gehalten. Eine dauerhafte Förderstruktur, die über den Zeithorizont von Legislaturperioden hinaus plant und agiert, ist zwar zu begrüßen. Für dieses neue Instrument sollte unbedingt eine Evaluation vorgesehen werden, um die Zielerreichung und Wirksamkeit überprüfen zu können. Die Stiftungssatzung macht derzeit keinerlei Aussagen über die Art und Weise einer Förderung und deren Dauer. Auch eine langfristige Förderung muss möglich sein. Es gilt zu vermeiden, dass auf Bundesebene eine konkurrierende Parallelstruktur zu bereits bestehenden Serviceangeboten von Bund, Ländern und Kommunen etabliert wird.