Erster Bericht der Bundesregierung zu sicheren Herkunftsstaaten
Die Bundesregierung hat ihren ersten Bericht zur Überprüfung der Voraussetzungen zur Einstufung asylrechtlich sicherer Herkunftsstaaten vorgelegt. Danach erfüllen Albanien, Bosnien-Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien, die von Deutschland bisher als sichere Herkunftsstaaten eingestuft wurden, weiterhin die Voraussetzungen für eine solche Einstufung. Nach Auffassung der Bundesregierung gibt die politische Entwicklung in diesen Ländern keine Anhaltspunkte für eine Überprüfung der Entscheidung des Gesetzgebers.
LKT Rundschreiben Nr. 679/2017 [PDF-Dokument: 161 kB]