Erweiterte Fördermöglichkeiten in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur

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Im Zuge der Beschlussfassung zum zweiten Nachtragshaushalt des Bundestages wurden neue Mittel für das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur sowie Mittel für einen Investitionspakt Sportstätten bewilligt. Für den Investitionspakt Sportstätten stehen insgesamt 150 Mio. Euro und für das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen 600 Mio. Euro an Bundesmittel zur Verfügung.

Für den Investitionspakt Sportstätten stellt der Bund den Ländern für das Jahr 2020 nach Maßgabe des Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan 2020 150 Mio. Euro (Verpflichtungsrahmen) für Investitionen zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen den Städten und Gemeinden im Bereich Sport zur Verfügung. Der Verpflichtungsrahmen teilt sich wie folgt auf: 10 Mio. Euro in 2020, 100 Mio. Euro in 2021, 40 Mio. Euro in 2022. Der kommunale Eigenanteil beträgt in der Regel zehn Prozent, außer in NRW, wo das Land diesen Anteil übernimmt.

Gegenstand der Förderung sind Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen, sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Die Sportstätten müssen in Gebieten der Städtebauförderung oder in städtebaulichen Untersuchungsgebieten zur Vorbereitung der Aufnahme in die Städtebauförderung liegen. In besonderen Fällen kann die Förderung auch außerhalb einer Förderkulisse der Städtebauförderung erfolgen. Hierfür ist allerdings der besondere Bedarf darzustellen, den die Förderung zur Erreichung der städtebaulichen Ziele verfolgt.

Förderfähig sind die bauliche Sanierung und der Ausbau von Sportstätten sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Im Falle der Unwirtschaftlichkeit der Sanierung oder Erweiterung ist der Ersatzneubau förderfähig. In begründeten Ausnahmefällen sind auch Neubauten förderfähig. Auch hierbei ist der besondere Bedarf bei der Beantragung der Förderung dazustellen.

Die erforderliche Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Länder befindet sich derzeit in der Abstimmung.

Für das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur wurden die bestehenden Fördermittel erneut aufgestockt. Insgesamt stehen nun 600 Millionen Euro für das Programmjahr 2020 zur Verfügung. Das Programm zielt auf die Behebung des Investitionsstaus in den Kommunen. Es handelt sich hierbei um ein reines Bundesprogramm ohne zusätzliche Mittel der Länder. Die Förderquote des Bundes beträgt für dieses Förderprogramm in der Regel 45 Prozent der Projektkosten. Bei nachgewiesener Haushaltsnotlage der Kommune besteht jedoch die Möglichkeit, eine Erhöhung der Bundesförderung auf bis zu 90 Prozent zu erhalten.

Die Umsetzung des Programms erfolgt durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Weitere Informationen zum Projektaufruf und den Bewerbungsfristen liegen derzeit noch nicht vor. Bitte prüfen Sie die offizielle Homepage des Förderprogramms unter www.sport-jugend-kultur.de in den kommenden Wochen für weitere Informationen.

Anmerkung:

Das Programm ist - neben dem auch angestoßenen Investitionspakt Sportstättenförderung 2020 (Goldener Plan - 120 Mio. Euro - wir berichteten mit Rundschreiben vom 13.03.2020, 19.03.2020 und 08.06.2020 darüber) - ein gutes Signal und in der Sache zu begrüßen. In Deutschland gibt es weit über 230.000 Sportanlagen, von denen der überwiegende Teil sanierungsbedürftig ist.

Das Programm ist bereits in der Vergangenheit von den Kommunen gut angenommen worden, weil es weitgehend „schlank“ ausfällt, eine breite Förderkulisse abbildet und die Länder nicht „zwischengeschaltet“ sind. Als problematisch dürfte sich erneut erweisen, dass nun in der Sommerferienzeit - und damit unter großem Zeitdruck - die Kommunen über die Einzelheiten informiert werden und kurzfristig Förderanträge einreichen müssen. Dies wird verständlicherweise wieder für Verdruss sorgen. Dem BMI sind aber die Hände gebunden, da die Förderbescheide noch im Jahr 2020 raus müssen.

13.08.2020