Europäische Einlagensicherung
Am 18. April 2024 hat der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments (ECON) für eine Einlagensicherung auf EU-Ebene votiert. Ein Mandat für die Aufnahme der sog. Trilogverhandlungen mit dem Rat und der Europäischen Kommission wurde jedoch noch nicht erteilt, was aus deutscher Sicht als Erfolg zu werten ist. Hierüber wird das im Juni 2024 neu zu wählende Europäische Parlament abstimmen.
Bereits seit dem Jahr 2015 wird infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise über eine vergemeinschaftete europäische Einlagensicherung (European Deposit Insurance Scheme, kurz EDIS) diskutiert. Eine gemeinsame Einlagensicherung gilt für die Europäische Kommission als zentrale Säule für die Vollendung der Bankenunion.
Der vom ECON nach nun neun Jahren verabschiedete Bericht (Berichterstatter ist der österreichische EU-Parlamentarier Othmar Karas von der Europäischen Volkspartei) sieht konkret in einer ersten Phase die Einführung eines Einlagenversicherungsfonds (Deposit Insurance Fund, kurz DIF) vor. Über diesen Fonds sollen im Fall einer Bankenabwicklung nationale Einlagensicherungssysteme gestützt werden können. DIF ist als erster Schritt hin zu EDIS zu verstehen. Für weitere Schritte bedarf es jedoch einer weiteren Befassung im ECON.
Anmerkung:
Die kommunalen Spitzenverbände haben sich im Vorfeld der Abstimmung entschieden gegen eine Zentralisierung und vollständige Vergemeinschaftung der Einlagensicherung in Europa ausgesprochen. Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung des ECON kein Mandat für Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament, EU-Kommission und Rat (sog. Trilog) hinsichtlich einer vergemeinschafteten europäischen Einlagensicherung zu geben, ausdrücklich zu begrüßen.
Das Prinzip der Diskontinuität, anders als auf bundesrepublikanischer Ebene, gilt auf europäischer Ebene jedoch nicht. Es ist davon auszugehen, dass sich auch das neue EU-Parlament zeitnah wieder mit dem Dossier der Vergemeinschaftung der Einlagensicherung befassen wird. Immerhin besteht nun aber die Chance, das derzeit laufende Review-Verfahren des Krisenmanagements für Banken und Sparkassen (CMDI) abzuwarten und die Ergebnisse sinnvoll in die Diskussion um EDIS einzubringen.
Eine Vollendung der Bankenunion, die eine vollständige Vergemeinschaftung der Einlagensicherung zum Ziel hat, würde das bewährte System der Institutssicherung massiv gefährden. Schließlich ist es ökonomisch nur schwer darstellbar, neben einer eigenen Institutssicherung eine europäische Einlagensicherung zu finanzieren. Zudem wäre bei EDIS ein Auseinanderfallen von Haftung und Kontrolle unvermeidlich. Der stabile und risikoarme Sparkassenverbund würde letztlich für fremde Risiken haften müssen, ohne eigene Steuerungsmöglichkeiten zu haben.
Die bewährten Institutssicherungssysteme sind daher nicht in Frage zu stellen. Durch EDIS würde das europäische Bankensystem nicht resilienter. Im Gegenteil wird die Widerstandsfähigkeit des deutschen Finanzsektors für künftige Krisen bei einer vollständigen Vergemeinschaftung der Einlagensicherung massiv geschwächt. Es waren vor allem die kommunal getragenen Sparkassen sowie Genossenschaftsbanken, die durch ihre eigenständigen Institutssicherungssysteme in der Wirtschafts- und Finanzkrise sowie der Corona-Pandemie wichtige Stabilitätsanker und „Kreditmotoren“ für die deutsche Wirtschaft waren. Es wäre fatal, genau hier die Axt anzulegen.
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