Europäische Kommission will Steuerpolitik reformieren

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Die EU-Kommission hat Mitte Januar 2019 eine Debatte über die Reform der EU-Steuerpolitik angeschoben. Dieser Bereich der EU-Politik, bei dem die Mitgliedstaaten bisher einstimmig beschließen müssen, ist einer der Kernbereiche zur Diskussion über die Zukunft der EU hin zu einer stärkeren Vereinheitlichung. Konkret hat die EU-Kommission eine Mitteilung vorgestellt, um „in bestimmten Bereichen der gemeinschaftlichen Steuerpolitik schrittweise und gezielt zur Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit (BQM) im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens zu kommen“. Grundsätzlich ist eine solche Lösung in den EU-Verträgen vorgesehen, würde jedoch gleichzeitig auch eine gegenüber dem jetzigen Zustand überproportionale Stärkung der europäischen Ebene nach sich ziehen.

Inhaltlich begründet die EU-Kommission ihre Initiative mit dem Argument, dass bei einer Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit die Mitgliedstaaten in der Lage wären, schnellere, wirksamere und demokratischere Kompromisse in Steuerangelegenheiten zugunsten der gesamten europäischen Wirtschaft und der gesamten Bevölkerung Europas zu finden. Die Kommission schlägt jedoch nicht vor, die Zuständigkeiten der EU im Bereich der Besteuerung zu ändern oder das Recht der Mitgliedstaaten, nach eigenem Ermessen Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuersätze festzulegen, anzutasten. Vielmehr geht es unter anderem darum, die Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen,

  • die Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen den Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung zu verbessern;
  • steuerpolitische Maßnahmen einzusetzen, die anderen politischen Zielen zugutekommen, zum Beispiel der Bekämpfung des Klimawandels, dem Umweltschutz oder der Verbesserung der öffentlichen Gesundheit;
  • die Modernisierung bereits harmonisierter EU-Vorschriften, etwa im Bereich des Mehrwertsteuer- oder Verbrauchsteuerrechts, voranzubringen;
  • bei großen Steuerprojekten wie der gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) ein neues System zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft einzuführen.

In der vorgelegten Mitteilung wird vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten die Maßnahmen gegebenenfalls bis Ende 2025 „ausgestalten“ könnten. Die Maßnahmen in den genannten Bereichen wären im Rahmen der sogenannten „Überleitungsklausel“ (Artikel 48 Absatz 7 EUV) möglich, wonach unter bestimmten Umständen ein Übergang zur Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit und zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren möglich ist. Eine Änderung des EU-Vertrags ist hierfür nicht notwendig.

Der Wortlaut des Artikels 48 Absatz 7 lautet:

„In Fällen, in denen der Rat nach Maßgabe des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union oder des Titels V dieses Vertrags in einem Bereich oder in einem bestimmten Fall einstimmig beschließt, kann der Europäische Rat einen Beschluss erlassen, wonach der Rat in diesem Bereich oder in diesem Fall mit qualifizierter Mehrheit beschließen kann. Dieser Unterabsatz gilt nicht für Beschlüsse mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen.

In Fällen, in denen nach Maßgabe des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Gesetzgebungsakte vom Rat gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren erlassen werden müssen, kann der Europäische Rat einen Beschluss erlassen, wonach die Gesetzgebungsakten gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erlassen werden können.

Jede vom Europäischen Rat auf der Grundlage von Unterabsatz 1 oder Unterabsatz 2 ergriffene Initiative wird den nationalen Parlamenten übermittelt. Wird dieser Vorschlag innerhalb von sechs Monaten nach der Übermittlung von einem nationalen Parlament abgelehnt, so wird der Beschluss nach Unterabsatz 1 oder Unterabsatz 2 nicht erlassen. Wird die Initiative nicht abgelehnt, so kann der Europäische Rat den Beschluss erlassen.

Der Europäische Rat erlässt die Beschlüsse nach den Unterabsätzen 1 oder 2 einstimmig nach Zustimmung des Europäischen Parlaments, das mit der Mehrheit seiner Mitglieder beschließt.“

Weitere Informationen:

Mitteilung - Auf dem Weg zu einer effizienteren und demokratischeren Beschlussfassung in der EU-Steuerpolitik (https://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/decision-making-eu-tax-policy_de)

01.03.2019