Europäischer Rat verabschiedet neue Verordnung für eine europäische digitale Identität (eID)
Am 26. März 2024 verabschiedete der Rat einen neuen Rechtsrahmen für eine sichere und glaubwürdige digitale Identität für alle Europäer. Die Kommission hatte bereits im Juni 2021 einen neuen Rahmen für eine europäische digitale Identität vorgeschlagen, welcher die Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS-Verordnung) von 2014 ändert.
Gemäß der eIDAS-Verordnung von 2014 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, im Rahmen eines notifizierten eID-Systems auf der Grundlage gemeinsamer technischer Normen nach einer obligatorischen Zertifizierung eine digitale Brieftasche (digitale Wallet) auszustellen. Mit der überarbeiteten Verordnung müssen die Mitgliedstaaten den Bürgern sowie Unternehmen digitale Wallets anbieten, die die nationalen digitalen Identitäten mit Nachweisen anderer persönlicher Dokumente (z. B. Führerschein, Qualifikationen, Bankkonto) verknüpfen können. Dadurch wird es den Bürgern ermöglicht, ihre Identität digital nachzuweisen und elektronische Dokumente einfach von ihren digitalen Wallets aus weiterzugeben.
Durch die neuen Wallets für die europäische Digitale Identität („EDIWs“) erhalten alle Bürger die Möglichkeit, auf Online-Dienste zuzugreifen, indem sie ihre nationalen digitalen Identitäten nutzen, die in der gesamten EU anerkannt werden. Dabei müssen sie keine privaten Identifizierungsmethoden verwenden oder unnötigerweise persönliche Daten weitergeben. Die Nutzer behalten die Kontrolle darüber, welche Informationen weitergegeben werden und stellen somit sicher, dass nur erforderliche Daten übermittelt werden.
Bei der Verabschiedung der überarbeiteten Verordnung hat der Rat den Fokus des Kommissionsvorschlags beibehalten, der die Wirksamkeit steigern und die Vorteile einer sicheren und benutzerfreundlichen digitalen Identität auf den privaten Sektor und die mobile Nutzung ausdehnen will.
Zentrale Bestandteile der überarbeiteten eIDAS-Verordnung
- Bis 2026 müssen alle Mitgliedstaaten ihren Bürgern eine Wallet für die digitale Identität zur Verfügung stellen und EDIWs aus anderen Mitgliedstaaten akzeptieren.
- Es wurden Regelungen getroffen, um sicherzustellen, dass Personen, die sich gegen die Nutzung der Wallet entscheiden, nicht diskriminiert werden; die Nutzung bleibt stets freiwillig.
- Die Ausstellung, Verwendung und der Widerruf der Wallet ist für natürliche Personen kostenlos.
- Die Mitgliedstaaten müssen kostenlose Validierungsmechanismen bereitstellen, um die Echtheit und Gültigkeit der Wallet sowie der Identität der vertrauenden Beteiligten zu überprüfen.
- Die Einheitlichkeit zwischen der Wallet als eine Form der eID und dem System, in dessen Rahmen sie ausgegeben wird, wird gewährleistet.
Die überarbeitete Verordnung wird in den kommenden Wochen im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Weitere Informationen:
- Pressemitteilung: www.consilium.europa.eu
- Überarbeitete Verordnung: www.consilium.europa.eu