Europäisches Beihilferecht; weitere Konkretisierungen für den Tourismusbereich
Die öffentliche Förderung von Tourismusorganisationen ist beihilferechtlich nach wie vor umstritten. Die Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission hat in zwei nicht veröffentlichten Entscheidungen von deutschen Kommunen geleistete Zahlungen in diesem Bereich für beihilfefrei erklärt. Sie wendet ihre neue Entscheidungspraxis zu beihilfefreien lokalen Maßnahmen nunmehr auch auf die kommunale Tourismusförderung an. Die Entscheidungen können den Landkreisen bei der beihilferechtlichen Bewertung ihrer Tourismusförderung als weitere Orientierung dienen.
LKT Rundschreiben Nr. 083/2018 [PDF-Dokument: 56 kB]