Europäisches Parlament und Europäischer Rat einigen sich über den mehrjährigen Finanzrahmen 2021 - 2027
Am 10.11.2020 einigten sich das Europäische Parlament und die Verhandlungsführung des Europäischen Rates über die Ausgestaltung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR). Dieser wird als Gesamtbudget für den Zeitraum von 2021 bis 2027 somit 1.824,3 Mrd. Euro umfassen. Davon sind 750 Mrd. Euro als Teil der Aufbau- und Resilienzfazilität „NextGenerationEU“ geplant, um die Folgen der COVID-19-Pandemie zu bekämpfen.
Der mehrjährige Finanzrahmen bestimmt in welche Bereiche die Gelder der EU in den nächsten Jahren investiert werden sollen. Am 27.05.2020 legte die Kommission ihren ersten Vorschlag für den MFR vor, zu welchem eine Einigung im Europäischen Rat am 21.07.2020 getroffen wurde. Danach wurden die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufgenommen, bei den am 10.11.2020 ein Übereinkommen getroffen werden konnte. Als nächstes muss der MFR nun förmlich vom Europäischen Parlament und anschließend mit Einstimmigkeit im Rat angenommen werden. An dieser Stelle zeichnet sich zurzeit ab, dass Polen und Ungarn im Europäischen Rat ein Veto gegen den verhandelten Kompromiss und die entsprechende MFR-Verordnung einlegen werden.
Die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament ergaben als Kompromiss zum einen eine Aufstockung des MFR um 15 Mrd. Euro. Diese weiteren 15 Mrd. Euro sollen aus zusätzlichen Mitteln (12,5 Mrd. Euro unter anderem aus Geldbußen für Wettbewerbsverstößen), sowie Mittelumschichtungen (2,5 Mrd. Euro) kommen. Programme, die von diesen Aufstockungen profitieren, sind insbesondere Horizont Europa, Erasmus+ und EU4Health. Dies sind Programme im Bereich Innovation und Forschung, Förderung von Bildung und Austausch, sowie Verbesserung der Gesundheitssysteme. Auch das Programm „Rechte und Werte“, unter welches die europäische Partnerschaftsarbeit fällt, wird um 0,8 Mrd. Euro aufgestockt auf 1,6 Mrd. Euro.
Weiterhin wurden bei der Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat verstärkte Flexibilitätsmechanismen verhandelt. Dies bedeutet, dass der EU-Haushalt mit Kapazitäten für unvorhergesehenen Bedarf ausgestattet werden soll. Darunter fällt beispielsweise die Solidaritäts- und Soforthilfereserve, bei der jährlich bis zu 1,2 Mrd. Euro für rasche finanzielle Hilfeleistung der EU aufgewendet werden können.
Weiterhin wichtig ist die Verpflichtung, dass 30 Prozent des EU-Haushalts sowohl im Rahmen des MRF als auch im Rahmen von NextGenerationEU für den Kampf gegen den Klimawandel verwendet werden sollen. Weitere relevante Schwerpunkte des MFR und der Verhandlungen sind die Themen Biodiversität, Geschlechtergleichstellung und Digitalisierung.
Um den Haushalt stärker zu schützen wurden verbesserte Mechanismen erarbeitet. Durch die Konditionalitätsregelung können präventiv EU-Finanzierungen vor generellen Defiziten im Bereich der Rechtsstaatlichkeit geschützt werden. Weiterhin soll ein integriertes und interoperables Informations- und Überwachungssystem einschließlich eines neuen Instruments zur Zusammenstellung transparenter und vergleichbarer Informationen über die Endbegünstigten von EU-Mitteln zur Verfügung stehen.
Außerdem wurde ein ausführlicher Fahrplan für neue Eigenmittel als Beitrag zur Rückzahlung der aufgenommenen Mittel veranschlagt. Die Kommission verpflichtet sich bis Juni 2021 Vorschläge für ein CO2-Grenzausgleichssystem, eine Digitalabgabe und eine neue Eigenmittelkategorie auf der Grundlage des Emissionshandelssystems vorzulegen. Vorschläge für weitere neue Eigenmittel wären zum Beispiel eine Finanztransaktionssteuer oder eine gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage.
Um gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen soll bis zum 01.01.2024 von der Kommission eine Überprüfung des langfristigen Haushalts vorliegen.
Entscheidend wird nun sein, inwiefern der mehrjährige Finanzrahmen formell verabschiedet werden kann. Die derzeitige Blockadehaltung von Ungarn und Polen richtet sich gegen die vom Europäischen Parlament eindringlich geforderte Rechtsstaatlichkeitsregelung. Dies bedeutet auch, dass bei unveränderter Blockade die Corona-Hilfen der EU nicht umgesetzt werden können, da sie mit dem MFR verbunden sind.
Weitere Informationen:
- Fragen und Antworten zur Einigung: https://ec.europa.eu
- Website zum Langfristigen Haushalt 2021 - 2027: https://ec.europa.eu