Europäisches Semester - Länderspezifische Empfehlungen haben Einfluss auf EU-Programmierung 2021 - 2027

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Am 5. Juni 2019 hat die Europäische Kommission die jährlichen länderspezifischen Empfehlungen veröffentlicht. Sie empfiehlt darin Deutschland eine weitere Stützung der kommunalen Investitionen, damit der leichte Aufwärtstrend hier anhalten kann. Noch immer sei die kommunale Nettoinvestitionsquote negativ. Zudem fielen die notwendigen (Zukunfts-)Investitionen in den Bereichen Schulinfrastruktur, nachhaltiger Verkehr, Breitbandnetze wie bezahlbarer Wohnraum zu wesentlichen Teilen auch auf der kommunalen Ebene an.

Für Deutschland stellt die Kommission fest, dass aufgrund des zwar nun langsam abnehmenden aber immer noch sehr hohen Leistungsbilanzüberschusses weiterhin makroökonomische Ungleichgewichte bestehen. Verursacht wird der Überschuss aus Sicht der Kommission unter anderem durch die gemessen an den Ersparnissen verhaltene Investitionstätigkeit im privaten wie im öffentlichen Sektor. Angesichts des massiven kommunalen Investitionsrückstandes, den aktuell günstigen Finanzierungsbedingungen und dem in der Summe vorhandenen finanzpolitischen Spielraum hätte die EU-Kommission ein kräftigeres Wachstum bei den Investitionen erwartet. So liegen die Investitionen auf kommunaler Ebene noch immer unter den Abschreibungen. Insbesondere die Kapazitäts- und Planungsengpässe auf kommunaler Ebene bremsen dabei die Investitionen in die öffentliche Infrastruktur. An anderer Stelle wird auch auf die Kapazitätsengpässe und Preissteigerungen im Baugewerbe hingewiesen.

Hinsichtlich der öffentlichen Bildungsausgaben liegt Deutschland mit 4,1 Prozent des Bruttoinlandprodukts weiterhin unter dem EU-Durchschnitt von 4,5 Prozent, gleiches gilt für den Anteil an den gesamtstaatlichen Ausgaben (DE 9,3 Prozent, EU 10,2 Prozent). Der Digitalpakt Schule wird als vielversprechendes Instrument begrüßt, welches sich in der Praxis aber erst noch bewähren müsse. Insgesamt seien zusätzliche Ausgaben für Bildung, Forschung und Innovation zur Steigerung des deutschen Potenzialwachstums und zur Anpassung an den technologischen Wandel von entscheidender Bedeutung.

Mit Blick auf den flächendeckenden Ausbau von Breitbandnetzen mit sehr hoher Kapazität stellt auch die EU-Kommission fest, dass Deutschland insbesondere in ländlichen Gebieten hier nicht wie geplant vorankommt. Zum Ausbau ultraschneller Breitbandinfrastrukturen (≥100 Mbps) sollten daher über Subventionen hinausgehende Optionen geprüft werden.

Ferner mahnt die EU-Kommission, dass Deutschland mehr in die Verkehrsinfrastruktur und in saubere Mobilitätslösungen investieren müsse. So seien die durch den Straßenverkehr verursachten Treibhausgasemissionen in den letzten 5 Jahren gestiegen. Anlass zu ernsthafter Sorge gibt nach Auffassung der Kommission die Luftqualität in Deutschland, insbesondere in städtischen Gebieten, in denen rund 60 Prozent der schädlichen Stickoxidemissionen durch den Straßenverkehr verursacht werden.

Eine zentrale Empfehlung der Europäischen Kommission für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2019 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands 2019 ist daher, dass Deutschland für 2019 und 2020 unter Einhaltung des mittelfristigen Haushaltsziels die Haushalts- und Strukturpolitik nutzt, um bei den privaten und öffentlichen Investitionen vor allem auf regionaler und kommunaler Ebene einen anhaltenden Aufwärtstrend herbeizuführen. Der Investitionsschwerpunkt sollte auf den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation, Digitalisierung und schnelle Breitbandnetze, nachhaltiger Verkehr, Energienetze sowie bezahlbarer Wohnraum liegen. Regionale Unterscheide seien dabei zu beachten.

Hintergrund

Das „Europäische Semester“ wurde im Jahr 2010 als eine Reaktion auf die Finanz- und Staatsschuldenkrise eingeführt. Im Rahmen der wirtschaftspolitischen Steuerung der Europäischen Union sollen durch eine regelmäßige Überwachung problematische wirtschaftliche Entwicklungen, die einzelne Volkswirtschaften schwächen oder andere EU-Länder beeinträchtigen könnten, frühzeitig erkannt und korrigiert werden können. Über das Europäische Semester stimmen die EU-Mitgliedstaaten ihre Wirtschafts- und Fiskalpolitik aufeinander ab. Wesentliche Ziele des Europäischen Semesters sind die:

  • Gewährleistung solider öffentlicher Finanzen (Vermeidung übermäßiger Staatsverschuldung),
  • Verhinderung übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte,
  • Förderung von Strukturreformen zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum,
  • Investitionsförderung.

In der ersten Jahreshälfte analysiert die Europäische Kommission jährlich die geplanten haushaltspolitischen, makroökonomischen und strukturellen Reformen der Mitgliedstaaten eingehend. Sie gibt den EU-Ländern daraufhin länderspezifische Empfehlungen für die kommenden 12 bis 18 Monate, die aus ihrer Sicht zur Ankurbelung von Wachstum und Beschäftigung führen, ohne jedoch die Solidarität der jeweiligen Haushalte zu beeinträchtigen. Die Kommissions-Empfehlungen werden von den Regierungen der EU-Länder im Rat erörtert, von den EU-Spitzen im Juni genehmigt und von den Finanzministern der EU-Länder im Juli verabschiedet.

Mögliche Auswirkungen auf die zukünftige EU-Programmierung

Die Diskussionen zur Ausgestaltung der EU Fonds EFRE, ESF+ und ELER als Teil eines zukünftigen Landes-GAP-Strategieplans für Sachsen-Anhalt sind im vollen Gange. Nach Auskunft der hiesigen EU-Verwaltungsbehörde zur Umsetzung des EFRE, ESF in Sachsen-Anhalt kommt den Länderberichten der EU-Kommission im Rahmen des europäischen Semesters und den daraus abgeleiteten länderspezifischen Empfehlungen bei der Programmierung der kommenden EU-Förderperiode 2021 - 2027 eine stärkere Bedeutung zu.

Seit dem 27.02.2019 liegt der „Länderbericht Deutschland 2019“ der Europäischen Kommission - SWD(2019)1004 final - vor. In den Länderberichten werden generell Aussagen zur allgemeinen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in den einzelnen EU-Ländern vorgenommen. Die Berichte decken alle Bereiche von makroökonomischer oder sozialer Bedeutung ab und enthalten eine Bestandsaufnahme der haushaltspolitischen Lage der einzelnen Länder. Zudem werden auch Aussagen hinsichtlich der Fortschritte jedes einzelnen Landes bei der Umsetzung der im Vorjahr vorgelegten Empfehlung der EU festgehalten.

Aus diesen Länderberichten wurden nun die länderspezifische Empfehlungen abgeleitet, die sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene bei der Programmierung der nächsten Förderperiode und bei der angedachten Halbzeitevaluierung grundsätzlich zu berücksichtigen sein dürften.

26.07.2019