Evaluierung der EU-Beihilfevorschriften für den Breitbandausbau

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Die EU-Kommission hat am 07.07.2021 in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen die Ergebnisse der Evaluierung der Beihilfevorschriften für den Breitbandausbau veröffentlicht. Die Evaluierung betraf vorrangig die Breitbandbeihilfeleitlinien und die entsprechenden Bestimmungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Von dem umfangreichen, nur in englischer Sprache verfügbaren Ergebnisbericht steht eine dreiseitige Zusammenfassung auf Deutsch zur Verfügung [Anlage].

Als Ergebnis stellt die Kommission fest, dass die aktuellen Vorschriften insgesamt gut funktionieren und ihren Zweck erfüllen. Allerdings müssten die Vorschriften an den technischen Fortschritt und die politischen Ziele der Kommission angepasst werden.

Die Anpassungen betreffen insbesondere Festlegungen zur EU-Gigabit-Gesellschaft 2025 (bis 2025 soll für alle europäischen Haushalte in ländlichen oder städtischen Gebieten eine Internetanbindung von mindestens 100 Mbit/s, erweiterbar auf Gigabit-Geschwindigkeit, zur Verfügung stehen) und des Digitalen Kompass 2030 (bis zum Jahr 2030 sollen alle Haushalte in der EU über eine Gigabit-Anbindung verfügen und alle bevölkerten Gebiete mit 5G-Netzen versorgt werden).

Konkret werde eine Anpassung der Aufgreifschwellen an die Gigabit-Ziele sowie weitere Orientierungshilfen thematisiert, in denen dargelegt wird, wie Maßnahmen für den Ausbau von Mobilfunknetzen und Maßnahmen zur Steigerung des Nutzungs­grads beihilferechtlich ausgestaltet sein müssten.

Aufgrund der aktualisierten EU-Konnektivitätsziele sowie der Ziele des Grünen Deals befürchtet die Kommission Auswirkungen auf das heikle Spannungsfeld zwischen Eingriffen mit öffentlichen Mitteln auf der einen Seite und dem Schutz vorheriger Investitionen auf der anderen Seite.

Daneben bestehe Klarstellungsbedarf bei bestimmten Begriffen (wie etwa Kartierung, öffentliche Konsultation und Vorleistungsentgelte). Ziel sei auch, die Beihilfevorschriften zu straffen.

Die Kommission kündigt an, unter Berücksichtigung der Evaluierungsergebnisse in den kommenden Wochen zur Bewertung weiterer Maßnahmen (Fahrplan) aufzurufen und im Herbst 2021 eine öffentliche Konsultation zum Entwurf der überarbeiteten Leitlinien durchzuführen.

28.09.2021