Förderaufruf zur Beschaffung von E-Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur gestartet

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Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt in Kürze wieder mit einem neuen Förderaufruf Städte und Gemeinden bei der Beschaffung von E-Fahrzeugen und notwendiger Ladeinfrastruktur. Der zweite Förderaufruf wurde am 15. Juni 2022 auf der Webseite der NOW GmbH bekannt gegeben, die Anträge können bis zum 28. Juli 2022 (online) eingereicht werden.

Skizzen zum Vorhaben können über das easy-Online-Förderportal eingereicht werden.

Gefördert werden:

  • Die Fahrzeugklassen M1 (Pkw, u. a. zur Personenförderung mit max. 8 Sitzplätzen ohne Fahrersitz), L2e, L5e, L6e und L7e (Leichtfahrzeuge) sowie
  • die zum Betrieb notwendige Ladeinfrastruktur.

Der Mindestförderbetrag beträgt 25.000 Euro, die maximale Zuwendung pro antragstellende Kommune 500.000 Euro (brutto). Stellen die Zuwendungen keine Beihilfe dar, kann die Förderquote 90 Prozent betragen, bei Fahrzeugen, die im wirtschaftlichen Bereich einer Kommune eingesetzt werden, sind es 40 Prozent.

Die Förderung erfolgt auf Basis der aktuellen Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Sie wurde am 24. Dezember 2020 im Bundesanzeiger (BAnz) veröffentlicht. Bis 2025 steht damit eine Fördergrundlage bereit.

Weitere Informationen

Förderrichtlinie unter: www.ptj.de/elektromobilitaet-bmvi/invest

Webseite der NOW GmbH: www.now-gmbh.de

04.07.2022