Förderprogramm Ländlicher Wegebau

Park

Seit 2016 fanden jährliche, aus dem ELER-Fonds finanzierte Aufrufe im Förderprogramm Ländlicher Wegebau statt. Die Kommunen hatten die Möglichkeit, fortlaufend Anträge für diese Förderung bei den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF) einzureichen. Zu jeweils festgesetzten Stichtagen wurden die Anträge in eine Prioritätenliste überführt und bewilligt, sofern sie innerhalb des im Aufruf stehenden Budgets lagen.

Mit dem Start der Förderperiode 2023-2027 hat die Landesregierung beschlossen, die verschiedenen Unterstützungsangebote für die ländlichen Räume Sachsen-Anhalts weitestgehend unter der LEADER-Förderung zusammenzuführen.

Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten (MWL) hat uns daher darauf hingewiesen, dass die Förderung des ländlichen Wegebaus außerhalb von LEADER damit unter dem Vorbehalt weiterer haushaltspolitischer Entscheidungen, insbesondere den Haushaltsplanungen 2025/2026, steht. Die ÄLFF wurden von hier daher bereits darum gebeten, die Kommunen zu informieren, dass Antragstellungen zum ländlichen Wegebau außerhalb von LEADER derzeit nicht angebracht sind.

19.04.2024