Förderprogramm und Leitfaden Radschnellwege
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert seit 2017 die Planung und den Bau von Radschnellwegen (RSW). Im Zuge des Programms wurde nun ein Leitfaden veröffentlicht, der unter anderem Hilfestellung für die notwendige Kosten-Nutzen-Analyse der Maßnahmen gibt.
Förderprogramm
Das BMVI fördert die Planung und den Bau von RSW in den Ländern, Städten und Gemeinden mit bisher jährlich 25 Mio. Euro. Im Zuge des beschlossenen Klimapaketes ist vorgesehen, diese Förderung ab dem Jahr 2021 auf 50 Mio. Euro zu verdoppeln.
Anträge können bereits zur Förderung der Planungskosten gestellt werden. Auf Basis einer im September 2018 geschlossenen Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern führt das BMVI ein formloses Förderantragsverfahren durch, um pragmatisch und zügig attraktive Radschnellweg-Projekte zu identifizieren und zu realisieren.
Leitfaden
Um den Vorhabenträgern bei der Aufstellung der erforderlichen Unterlagen für Radschnellwegeprojekte eine praktische Unterstützung an die Hand zu geben, hat die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) einen Leitfaden erstellt. Er bietet anwendungsfreundliche Verfahren zur Bestimmung des zu erwartenden Radverkehrsaufkommens und eine darauf aufbauende Nutzen-Kosten-Analyse an, die für den Nachweis der Wirtschaftlichkeit eines Vorhabens erforderlich ist. Weiterhin ist dem Leitfaden eine Tabellenkalkulation zur Berechnung und Aufbereitung der Nutzen-Kosten-Analyse beigefügt.
Weitere Informationen
Verwaltungsvereinbarung zum Förderprogramm Radschnellwege zwischen Bund und Ländern: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/StV/verwaltungsvereinbarung-radschnellwege.pdf?__blob=publicationFile
Download des Leitfadens auf der Internetseite der BASt: https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Publikationen/Medien/Radwegschnellverbindungen.html
Der Leitfaden ist auch in gedruckter Form unter info@bast.de unter dem Stichwort „Leitfaden Radschnellverbindungen“ zu beziehen.