Förderung der Übernahme von Lehr- und Prüfungstätigkeit am Studieninstitut für kommunale Verwaltung Sachsen-Anhalt e. V. (SIKOSA)

Personal

Aufgrund des demografischen Wandels wird es für private und öffentliche Arbeitgeber immer langwieriger und schwieriger freie Stellen zu besetzen. Diese Entwicklung wird sich bis Mitte des Jahrzehntes noch verschärfen, da zahlreiche Beschäftigte der geburtenstarken Jahrgänge aus dem aktiven Arbeitsleben ausscheiden mit der Folge, dass der Personalbedarf deutlich und dauerhaft steigt. Die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Beschäftigten hat deshalb hohe Bedeutung. Dies betrifft auch die Kommunalverwaltungen.

Eine von vielen unterstützenden Maßnahmen der Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden stellt die Förderung der Übernahme von Lehr- und Prüfungstätigkeit am Studieninstitut für kommunale Verwaltung Sachsen-Anhalt e. V. (SIKOSA) dar.

Die Kommunen können unter anderem durch eine Intensivierung ihrer Anstrengungen zur Sicherung einer hohen Qualität der Nachwuchskräfte beitragen, wenn neben den hauptamtlichen Lehrkräften auch ausreichend nebenamtliche Lehrkräfte zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang ist auf folgendes hinzuweisen:

1. Angleichung der Rechtslage zwischen Beamten und Tarifangestellten

Aufgrund der Ergänzung des § 29 TVöD-VKA im Rahmen im April 2023 abgeschlossenen Tarifverhandlungen kann – nun auch – Tarifbeschäftigten zur Ausübung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten an den kommunalen Studieninstituten und Verwaltungsschulen eine Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts gewährt werden.

Diese Angleichung der Rechtslage im Beamten- und Tarifrecht ist zu begrüßen.

Die neue Freistellungsmöglichkeit (voraussichtlich in § 29a TVöD-VKA) korrespondiert mit der bewährten beamtenrechtlichen Regelung in § 77 LBG LSA, wonach eine Nebentätigkeit ausnahmsweise während der Arbeitszeit ausgeübt werden darf, wenn der Dienstvorgesetzte ein dienstliches Interesse an der Wahrnehmung der Nebentätigkeit anerkannt hat.

Vor diesem Hintergrund hat sich das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt (MI) mit Schreiben vom 23.05.2023 an die Kommunalen Spitzenverbände Sachsen-Anhalt gewandt und den kommunalen Dienstherren bzw. Arbeitgebern empfohlen, bei ihren Beschäftigten für die Übernahme einer nebenamtlichen Lehrtätigkeit, insbesondere beim Studieninstitut für kommunale Verwaltung Sachsen-Anhalt e. V. (SIKOSA), zu werben, diese zu unterstützen und beim Vollzug des Nebentätigkeitsrechts einen großzügigen Maßstab anzulegen. Hierüber hatten wir mit E-Mail-Rundschreiben vom 07.06.2023 informiert.

Unstreitig war und ist das Vorliegen eines dienstlichen Interesses bei der Ausübung einer nebenamtlichen Lehr- und Prüfungstätigkeit beim SIKOSA, wie auch das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt explizit bestätigt hat.

2. Aus- und Fortbildungen am SIKOSA im ureigenen kommunalen Interesse

Das Fundament einer leistungsstarken und dienstleistungsorientierten Kommunalverwaltung ist gut ausgebildetes Personal. Insoweit liegt die Aus-, Fort- und Weiterbildung der kommunalen Beschäftigten selbstverständlich im dienstlichen Interesse aller Kommunen, und nicht nur, wenn es sich um das eigene Personal handelt.

Zudem ist das SIKOSA Bildungsträger der kommunalen Gebietskörperschaften in Sachsen-Anhalt. Seine Aufgabe ist die Vermittlung wissenschaftlich-theoretischer und praktischer Kenntnisse für die berufliche Tätigkeit von Beamten und Beschäftigten von kommunalen Arbeitgebern bzw. Dienstherren. Darüber hinaus leistet es Hilfestellung bei der Personalentwicklung. Die Unterstützung des SIKOSA liegt folglich im Interesse aller Kommunen.

Zu berücksichtigen ist auch, dass die Lehr- und Prüfungstätigkeit am SIKOSA weitgehend nur während der allgemeinen Arbeitszeit ausgeübt werden kann.

Nicht zuletzt aufgrund der Fürsorgepflicht der kommunalen Dienstherren bzw. Arbeitgeber sollte für eine nebenamtliche Lehrtätigkeit kein Erholungsurlaub eingesetzt werden, da deren Ausübung keineswegs der Erholung der Beschäftigten dient.

3. Freistellung für nebenamtliche Lehr- und Prüfungstätigkeit als Personalentwicklungsmaßnahme

Die hohe Qualität und Praxisnähe bei der Aus-, Fort- und Weiterbildung wird vor allem auch durch kommunale Praktikerinnen und Praktiker gewährleistet, die mit ihrem Fachwissen und ihrer Kompetenz einen wesentlichen Beitrag für den Erfolg der jeweiligen Lehrgänge und Seminare leisten.

Auch, wenn es in Zeiten stetiger Arbeitsverdichtung und unter Berücksichtigung der hohen Belastung der Verwaltungen auf den ersten Blick nicht immer einfach erscheint, die erforderlichen Nebentätigkeiten zu genehmigen, appellieren wir an unsere Mitglieder, gerade qualifizierten und engagierten Beschäftigten diese Möglichkeit zu eröffnen.

Hiervon profitieren nicht nur die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Lehrgängen und Seminaren, sondern gerade auch die nebenamtlichen Lehrkräfte selbst und nicht zuletzt die Kommunalverwaltungen durch eine Erlangung zusätzlicher Kompetenzen.

Es handelt sich hierbei um eine effiziente Personalentwicklungsmaßnahme, die regelmäßig in der weiteren beruflichen Entwicklung der nebenamtlichen Lehrkraft Früchte trägt.

Wir würden uns freuen, wenn die Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden interessierte Beschäftigte bei ihrem Weg in die Lehr- und Prüfungstätigkeit im SIKOSA unterstützen.

04.07.2023