Förderung von Gleisanschlüssen
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat eine Investitionsoffensive für einen besseren Zugang zur Schiene angekündigt. Teil des Pakets ist die neue Anschlussgleis-Förderrichtlinie, die geltendes Förderrecht zum 01.03.2021 ersetzen wird. Die neue Förderrichtlinie, der die EU-Kommission bereits zugestimmt hat, unterstützt Eisenbahnen, Verlader und Speditionen beim Aus- und Neubau von Gleisanschlüssen. Davon profitieren können letztlich auch kommunale Gewerbe- und Industriegebiete. Folgendes ist vorgesehen:
1. Mehr Mittel für private Investitionen in Anschlüsse
Das BMVI erhöht die Mittel für private Investitionen in Anschlüsse. Mit einem Bundesförderprogramm werden ab 01.03.2021 bis zu 50 Prozent der Kosten für Neu- und Ausbau, die Reaktivierung und den Erhalt bestehender Zugänge übernommen. Ab 2021 stehen jährlich 34 Mio. Euro zur Verfügung. Das ist mehr als eine Verdoppelung im Vergleich zum Vorjahr. Ab 2024 werden die Mittel auf 49 Mio. Euro weiter erhöht. Gesamtumfang des Programms: 200 Mio. Euro für fünf Jahre.
2. Schneller Planen
Das BMVI will private Investitionen in neue Zugänge beschleunigen – durch schnellere Planungen. Dafür hat der Deutsche Bundestag auf Vorschlag des BMVI und der Länder bereits im Herbst 2020 die Voraussetzungen geschaffen: Für Gleisanschlüsse bis 2.000 Meter und für die Anbindungen von Industrie- und Gewerbegebieten bis 3.000 Meter muss in der Regel kein Planfeststellungsverfahren mehr durchgeführt werden.
3. Faire Kostenteilung
Die Anbindung privater Schienenanschlüsse an das Schienennetz erfolgt über eine Weiche. Deren Kosten unter anderem für Betrieb und Ersatzneubau werden von den Infrastrukturunternehmen (zum Beispiel DB Netz) zunehmend allein auf die privaten Investoren übertragen. Um Investitionshemmnisse zu beseitigen, will das BMVI eine faire Kostenverteilung: Beide Seiten sollten sich angemessen an den Kosten beteiligen. Dafür wird eine rechtliche Klarstellung im Allgemeinen Eisenbahngesetz angestrebt. Zur finanziellen Unterstützung fördert das BMVI mit dem Bundesförderprogramm ab dem 01.03.2021 anteilig auch den Austausch alter Weichen.
4. Mehr Güterbahnhöfe in Städten und Gemeinden
Ziel ist, dass mehr in kleinere und mittlere Güterbahnhöfe investiert wird. Dafür weitet das BMVI ab 01.03.2021 das Bundesförderprogramm aus und ermöglicht eine Förderung von bis zu 80 Prozent der Investitionskosten in multifunktionale Umschlagpunkte. Zu diesen können die Unternehmen dann ihre Waren transportieren und dort gebündelt auf die Schiene verladen. Davon profitieren insbesondere die ländlichen Räume.
5. Industrie- und Gewerbegebiete anbinden
Beim Bau eines Industrie- und Gewerbegebiets soll vor Ort der Anschluss an das Schienennetz bereits mitgedacht und mitgeplant werden. Vorhandene Anschlüsse, die brachliegen, sollen reaktiviert werden. So können Verkehre gebündelt und Waren von verschiedenen Unternehmen gemeinschaftlich auf die Schiene gebracht werden. Investitionen in solche Anschlüsse von Unternehmen in privater Rechtsform werden ab dem 01.03.2021 durch den Bund mit bis zu 50 Prozent unterstützt.
Bewertung durch die Bahn- und Logistikbranche
Mit 34 Mio. Euro ist das Fördervolumen auch nach Auffassung des Verband Deutscher Verkehrsunternehmen und des Bundesverband Spedition und Logistik zunächst ausreichend dimensioniert. Dadurch kann das bestehende Terminalnetz nicht nur erhalten, sondern noch weiter ausgebaut werden und der Anteil multimodaler Verkehre wachsen. Somit wird aus Sicht der beiden Verbände die erfolgreiche Fortschreibung der bisherigen Erfolgsstory „Gleisanschlussförderung“ in rund 170 Projekten, mit einem Umweltentlastungseffekt von mehr als 3,3 Mio. t CO₂-Ersparnis/Jahr und mehr als 7 Mio. eingesparter LKW-Fahrten, bis Ende 2025 sichergestellt.
Anmerkung:
Die neue Förderrichtlinie ist zu begrüßen. Als Unterstützer der „Gleisanschluss-Charta“ arbeitet der Deutsche Städte- und Gemeindebund mit anderen Verbänden an einer weiteren Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Schienengüterverkehr. Auch wenn das Thema aufgrund der Lärmproblematik vor Ort in den Städten und Gemeinden nicht nur Vorteile mit sich bringt, führt an einer stärkeren Anbindung von Gewerbe- und Industriegebieten kein Weg vorbei, will man wieder mehr Güter auf die Schiene verlagern. Handlungsbedarf gibt es unter anderem bei der Kommunikation über vorhandene Gleisanschlüsse an Flächensuchende. Das Land Brandenburg bietet hierzu eine Datenbank an, welche alle Gleisanschlüsse im Land aufzeigt. Andere Länder sollten diesem Beispiel folgen. Weitere Empfehlungen werden im Rahmen der diversen Arbeitsgruppen zur Gleisanschluss-Charta, auch unter Mitwirkung der kommunalen Ebene derzeit erstellt.