Fachkräfteeinwanderung;
Kommunale Spitzenverbände fordern Bürokratieabbau
Der Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestages hat am 22. Mai 2023 die Anhörung zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf „Zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“ (BT-Drs. 20/6500) durchgeführt. Die Kommunalen Spitzenverbände (KomSpV) haben dabei betont, dass die weitere Gewinnung elementar für den Wohlstand der deutschen Volkswirtschaft sei. Jedoch müssten die inländischen Potenziale stärker gehoben werden. Dies könne durch die Optimierung des Bildungssystems, die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung etwa von Drittstaatsangehörigen, die bereits über ein Aufenthaltsrecht verfügen, sowie durch die Steigerung der Arbeitsproduktivität erfolgen.
Weiter wurde durch die kommunalen Vertreter auf die Wichtigkeit der Entbürokratisierung sowie des Abbaus von Standards hingewiesen.
Die unumstrittene notwendige Steigerung der Erwerbsmigration müsse jedoch mit Blick auf die Integrationsfähigkeit der Kommunen und die Akzeptanz in der Bevölkerung maßvoll erfolgen. Städte und Gemeinden stünden vor der akuten Herausforderung, eine hohe Anzahl an Drittstaatsangehörigen gut integrieren zu müssen. Die Integration von Personen, die bereits bei ihrer Einreise über einen Arbeitsvertrag sowie gute Deutsch-Kenntnisse verfügen würden, sei leichter durchzuführen als bei Menschen, die als Flüchtlinge auf die Kommunen verteilt würden. Die KomSpV betonten eindringlich, dass die Ressourcen, die für eine gute Integration unabdingbar seien, auch belastbar zur Verfügung stehen müssten wie etwa Integrationskurse.
Die starke Arbeitsbelastung der Ausländerbehörden fände ihre Ursache in den extrem hohen Fallzahlen, die die Kommunen bundesweit in den vergangenen Jahren ungebrochen zu bewältigen gehabt hätten. Jedoch dürfe auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass das Aufenthaltsrecht immer komplexer in der Rechtsanwendung geworden ist. Dies setze auch eine umfassende Schulung der Mitarbeiter voraus. Das bisherige Fachkräfteeinwanderungsgesetz habe bislang nicht die versprochene Entlastung bei den Ausländerbehörden erzielt. Das Aufenthaltsgesetz sei seit dem Jahr 2015 ca. sechzig Mal überarbeitet worden. Alle Änderungen auch in der Praxis konsequent umzusetzen, sei mit Blick auf die hohen Fallzahlen schwer möglich gewesen. Auch das Chancenaufenthaltsgesetz würde zu einer weiteren Verkomplizierung beitragen. Diese Problematik treffe Ausländerbehörden, Arbeitgeber und Einwanderer gleichermaßen, die sich in dieser komplexen Rechtsmaterie zunächst erstmal zurechtfinden müssten. Die KomSpV forderten im Rahmen der Sitzung die Ausschussmitglieder auf, eine grundlegende Reform des Aufenthaltsrechts auf den Weg zu bringen. Diese müsse eine deutliche Reduzierung der Aufenthaltstitel zum Ziel haben. Klarheit und Effektivität bei künftigen Regelungen seien bei der künftigen Fachkräfteeinwanderung elementar.
Zentrale Ausländerbehörden bzw. Einwanderungsagenturen seien insofern abzulehnen, da diese Doppelstrukturen schaffen könnten und somit ineffizient seien. Zudem seien regionale Ansprechpartner für Zuwanderer unverzichtbar. Denn neben der Entscheidung über die Zuwanderung seien eine Vielzahl weiterer Verwaltungsentscheidungen erforderlich, die sich kaum zentralisieren ließen und auch Dritte vor Ort einbinden würden. Weiter sei fraglich, ob es möglich sei, für eine derartige Behörde überhaupt auskömmlich Personal zu rekrutieren. Personal aus den bestehenden Strukturen abzuziehen, sei hingegen kontraproduktiv.