Fachkräftemigrationsmonitor

Fachkräfte gesucht !

Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Mobilitäts- und Reisebeschränkungen haben nach Ergebnissen des Fachkräftemonitors der Bertelsmann-Stiftung für einen Rückgang der Fachkräftezuwanderung nach Deutschland gesorgt. So sei die Gesamtzuwanderung in die Bundesrepublik mit 867.211 Personen um 23,1 Prozent deutlich gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen, auch wenn sie bereits in den Jahren zuvor leicht rückläufig gewesen war. Den größten Anteil davon machten EU-Staatsbürger/innen aus, die mit 58 Prozent die Zuwanderung von Personen aus Nicht-EU-Ländern deutlicher als zuvor übersteigen. Die Erwerbs- und Fachkräftezuwanderung von Nicht-EU-Bürger/innen sei mit 3,4 Prozent auf den niedrigsten Stand seit 2015 gesunken. Die für den Monitor verwendeten Zahlen zur Zu- und Abwanderung stammen aus dem Jahr 2020. Der Fachkräftemigrations-monitor bestätigt, dass das Zuwanderungsrecht zielgenau weiterentwickelt werden muss. Allerdings ist an der Trennung von Asyl- und Zuwanderungsrecht festzuhalten.

Die Bertelsmann-Stiftung hat in diesem Zusammenhang Folgendes ausgeführt:

Die Politik habe die rechtlichen Rahmenbedingungen für mehr Zuwanderung von Fachkräften verbessert. Allerdings habe es die Corona-Krise sehr erschwert, die zusätzlichen Möglichkeiten auch zu nutzen. Mit dem Wegfallen der meisten Reisebeschränkungen sei davon auszugehen, dass die Zuwanderung von Fachkräften wieder steigen werde. Tatsächlich sei die Wirkung aber erst mit dem weiteren Abflauen der Pandemie realistisch einzuschätzen.

Die absolute Zahl der zugewanderten Fachkräfte aus dem außereuropäischen Ausland habe sich mit 16.597 pandemiebedingt mehr als halbiert (2019: 39.394) und bilde damit weiterhin nur einen sehr geringen Anteil des Erwerbspersonenpotenzials in Deutschland (etwa 0,1 Prozent). Die weitere Erwerbszuwanderung sei im Verhältnis etwas weniger, aber immer noch deutlich auf 13.150 Personen zurückgegangen (2019: 24.825). Die Blaue Karte EU für Migrant/innen mit einem Hochschulabschluss sei von 44 Prozent aller zugewanderten Fachkräfte genutzt worden (2019: 34 Prozent). Danach folge mit insgesamt 37 Prozent die Zuwanderung durch Fachkräfte mit Berufsausbildung, akademischem Abschluss oder mit Aufenthaltserlaubnis zur qualifizierten Beschäftigung. Diese Zahlen würden für einen Erfolgsverlauf der Blauen Karte EU seit deren Einführung 2013 sprechen.

Die Bedeutung der Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit für Fachkräfte zeige sich außerdem an der Anzahl der Statuswechsler/innen, die insgesamt relativ hoch blieb und in einzelnen Bereichen sogar angestiegen sei. Weiterhin sei es gelungen, Studierende als arbeitende Fachkräfte im Land zu halten. Gleiches gelte für Personen, die eine schulische oder betriebliche Ausbildungsmaßnahme absolvierten. Damit sei die Zahl der Statuswechsel in den vergangenen Jahren stets ansteigend und auch im ersten Pandemiejahr hoch.

Der Fachkräftemangel in Deutschland trete immer deutlicher zutage. Im Rahmen einer Civey-Umfrage im Auftrag der Bertelsmann Stiftung hätten in der zweiten Jahreshälfte 2021 rund 66 Prozent der befragten Unternehmen von Fachkräfteengpässen berichtet. Die Rekrutierung ausländischer Fachkräfte spiele dabei allerdings weiterhin nur eine untergeordnete Rolle. Migrant/innen und Geflüchtete seien bereits seit Jahren ein wachsender Bestandteil des Arbeitsmarktes und unverzichtbar für das Funktionieren der deutschen Wirtschaft. Nur wenn es gelänge, mehr Fachkräfte aus dem Ausland zu gewinnen, hätte die Linderung des Fachkräftemangels Aussicht auf Erfolg. Die prognostizierten Bedarfe sowie Potenziale an Fachkräften sollten umfassend und nachhaltig angegangen werden. Laut Fachkräftemigrationsmonitor empfehle es sich, die Anstrengungen auf den Ausbau und die Förderung des inländischen Fachkräftepotenzials sowie auf die Stärkung von Zuwanderung und fairer Erwerbs- und Ausbildungsmigration, insbesondere aus Drittstaaten, zu konzentrieren. Es brauche eine breite und nachhaltige Unterstützung sowohl für Arbeitgeber/innen als auch für Zuwandernde in den Bereichen Bürokratie, Orientierung und der beschleunigten Anerkennung von Qualifikationen. Zudem sei es von Vorteil, die Berufsausbildung bereits in den Herkunftsländern besser zu fördern. Das gelte auch für solche Staaten und Regionen, mit denen bisher weniger Kooperationserfahrung bestünden. Ausbildungspartnerschaften seien hier ein wichtiger Ansatzpunkt. Auch beim Thema Nachzug von Ehepartner/innen zeigten sich klare  Unterstützungsbedarfe. Diese beziehen sich insbesondere auf die Anerkennung von Qualifikationen, auf Kinderbetreuung und die soziale Integration sowie zugleich auf weitreichende Möglichkeiten für eine Teilhabe an Gesellschaft und Arbeitsmarkt. Die rechtlichen Möglichkeiten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, das nahezu zeitgleich mit der Pandemie in Kraft getreten war, bieten mit Erweiterungen und Verbesserungen der Erwerbs- und Fachkräftemigration nach Deutschland eine wichtige Grundlage. Allerdings sei abzuwarten, inwieweit dies ausreiche. Die rechtlichen Möglichkeiten sollten stärker genutzt und nach Bedarf erweitert werden. Die Bundesregierung plane zum Beispiel mit einem Chancenaufent-haltsrecht und der Vergabe und Entfristung von Aufenthaltstiteln für Migrant/innen und Geflüchtete in Ausbildung und Beschäftigung wichtige Reformen.

Die historisch erste Aktivierung der EU-Massenzustrom-Richtlinie 2001/55/EG ermögliche es ukrainischen Geflüchteten, unkompliziert eine temporäre Aufenthaltserlaubnis und damit Zugang zu Ausbildung und Arbeitsmarkt in der EU zu erhalten. Wie sich die Situation mittelfristig gestalten werde, sei völlig unklar. Auch wenn die geflüchteten Menschen möglicherweise nur vorübergehend bleiben, sollte ihre Integration ins Schulsystem und in den Arbeitsmarkt rasch und systematisch durch Sprachförderung, Anerkennung beruflicher Abschlüsse, Betreuungs-, und (Weiter-)Bildungsangebote sowie eine schnelle Arbeitsvermittlung erleichtert werden.

Anmerkung:

Der Fachkräftemigrationsmonitor bestätigt, dass das Zuwanderungsrecht zielgenau weiterentwickelt und insbesondere die Anerkennung von Berufsabschlüssen beschleunigt werden muss. Die geordnete Zuwanderung qualifizierter Drittstaatsangehöriger kann ein Baustein zur Bewältigung des Fachkräftemangels sein. Die Trennung von Asyl- und Zuwanderungsrecht ist weiterhin erforderlich. In Deutschland lebenden und gut integrierten Geflüchteten kann aber zu einem Stichtag ein einmaliger „Spurwechsel“ ermöglicht werden, da es richtig ist, irregulär eingewanderten, aber mittlerweile gut integrierten und qualifizierten Drittstaatsangehörigen eine Perspektive für einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland zu geben. Großzügig ausgestaltete Bleiberechte dürfen aber nicht zu sog. Pull-Faktoren werden.

31.05.2022