Fehlentwicklungen im Breitbandausbau

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Mit dem nachfolgend wiedergegebenen Schreiben vom 18.10.2019 an Bundesverkehrsminister Scheuer haben die kommunalen Spitzenverbände auf die Fehlentwicklungen des Breitbandausbaus im ländlichen Raum hingewiesen:

„Beschleunigung des Breitbandausbaus im ländlichen Raum

Sehr geehrter Herr Bundesminister Scheuer,

anlässlich des am 25.07.2019 in Ihrem Beisein geführten Spitzengesprächs zum Mittelabfluss im Rahmen der Breitbandförderung wurde vereinbart, die ohnehin konstruktive Zusammenarbeit zwischen Ihrem Hause und den kommunalen Spitzenverbänden im Interesse der Beschleunigung des flächendeckenden Breitbandausbaus noch einmal zu intensivieren. Wir möchten in diesem Zusammenhang auf beginnende Fehlentwicklungen hinweisen, denen begegnet werden sollte.

Der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund betrachten mit Sorge den zunehmend ins Stocken geratenen Breitbandausbau im ländlichen Raum. Es mehren sich Fälle, in denen Kommunen, die einen geförderten Breitbandausbau anstreben, auf entsprechende Ausschreibungen keine Angebote der Infrastrukturunternehmen mehr erhalten. Begründet wird dies regelmäßig mit der vergleichsweise geringen Wirtschaftlichkeit der Erschließung von Gebieten mit geringer Bevölkerungszahl. Besonders betroffen sind Länder, in denen Fördervorhaben vermehrt auf die Schließung von Wirtschaftlichkeitslücken der Netzbetreiber abzielen, allen voran Bayern mit bislang bereits 100 betroffenen Kommunen.

Parallel wird deutlich, dass die im Zuge des DigiNetzG eingeführte Regelung des § 77i Abs. 7 Satz 2 TKG ihren vom Gesetzgeber beabsichtigten Beschleunigungseffekt beim Breitbandausbau nicht nur verfehlt, sondern sogar Verzögerungen des Breitbandausbaus bewirkt. Ausgewiesener Zweck der ausnahmsweisen Breitbanderschließung von Neubaugebieten durch Städte und Gemeinden sollte sein, in Sonderfällen einen Glasfaserausbau von Neubaugebieten durch die Belegenheitskommune vorzunehmen zu lassen und die damit verbundenen Investitionskosten durch spätere Verpachtung oder Veräußerung der Netze auszugleichen. Zugrunde lag die Annahme, die Netzbetreiber würden den Glasfaserausbau regelmäßig selbst vornehmen und die Kommunen müssten nur in Ausnahmekonstellationen tätig werden.

Drei Jahre nach Inkrafttreten des DigiNetzG ist die Verlagerung der als Ausnahmefall gedachten „Ausbauzuständigkeit“ auf die Städte und Gemeinden allerdings der Regelfall. Die Betreiber bauen viele Neubaugebiete nicht aus und verweisen auf die angebliche Zuständigkeit der Kommunen.

Darüber hinaus ist festzustellen, dass die vorgesehene Rückgewinnung der kommunalen Investitionskosten aus der wirtschaftlichen Verwertung der geschaffenen Infrastruktur häufig nicht zu realisieren ist, weil sich kein Interessent für kommunal errichtete Glasfasernetze in Neubaugebieten findet oder Kaufangebote weit unter den Investitionskosten unterbreitet werden.

Besonders ärgerlich ist, dass wegen einer angenommenen generellen kommunalen Ausbauverpflichtung Neubaugebiete mittlerweile von jeglicher Breitbandförderung des Bundes ausgenommen werden. Es ist kein Grund ersichtlich, warum Kommunen in unterversorgten Bereichen, die im Interesse der Ortsentwicklung Neubaugebiete ausweisen, schlechter gestellt sein sollten, als Kommunen, die dies nicht tun. Darüber hinaus müssen bei bereits genehmigten und angelaufenen Förderprojekten entstehende Neubaugebiete nachträglich herausgenommen und die Gesamtplanung sowie Förderkulisse aufwendig angepasst werden, was zu unzuträglichen und unnötigen Verzögerungen des Breitbandausbaus führt.

Beide dargestellten Problemkomplexe zeigen, dass es nicht mehr allein ausreicht, den bereits seit geraumer Zeit geringen eigenwirtschaftlichen Ausbau der Breitbandnetzbetreiber durch geförderten Ausbau zu ergänzen. Gerade angesichts knapper Baukapazitäten folgen die Unternehmen nunmehr strikt dem ökonomischen Prinzip und meiden auch förderfähige kleinteilige Ausbauvorhaben. Stattdessen konzentrieren sie sich auf den lukrativeren Ausbau von Regionen mit hoher Anschlussdichte. Damit manifestieren sich neue, nachgelagerte Wirtschaftlichkeitsgrenzen nun auch im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus.

Vor diesem Hintergrund ist es zunächst erforderlich, nunmehr dringend mit der Förderung des Ausbaus in den grauen Flecken zu beginnen und vorzusehen, dass jeweils nur solche Projekte förderfähig sind, nach deren Abschluss es in den beteiligten Kommunen keine unterversorgten Gebiete mehr gibt. Darüber hinaus müssen im Bundeshaushalt Fördermittel auch über die Erlöse der jüngsten Frequenzauktion hinaus zur Verfügung gestellt werden. Die den Mobilfunkunternehmen gewährte Stundung der Frequenzerlöse darf sich keinesfalls negativ auf die Höhe der Mittel für das neue Förderprogramm auswirken.

Wenn festgestellt werden sollte, dass marktgetriebener Ausbau und öffentliche Infrastruktur-förderung auch in grauen Flecken keine geeigneten Treiber für die Breitbanderschließung des ländlichen Raums mehr darstellen, muss ein geeigneteres Instrumentarium zur Erreichung der staatlichen Gigabit-Ausbauziele gefunden werden. Wir sind der Auffassung, dass dann ernsthaft über die Einführung eines Breitband-Universaldienstes nachgedacht werden muss, um den flächendeckenden Gigabitausbau und einen Individualanspruch der Bürgerinnen und Bürger auf schnelles Internet bis zum Jahr 2025 realisieren zu können. Darüber hinaus halten wir es im Interesse der Gleichbehandlung und der Beschleunigung des Breitbandausbaus für angezeigt, die aus dem Ruder gelaufene kommunale Ausbaupflicht für Neubaugebiete nach § 77 Abs. 7 Satz 2 TKG ersatzlos zu streichen.“

12.12.2019