Festlegung Eigenkapitalzinssätze für Elektrizitäts- und Gasnetzbetreiber
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 14.07.2021 ihre Entwürfe der Festlegungen der zukünftigen Eigenkapitalzinssätze für die Elektrizitäts- und Gasnetzbetreiber veröffentlicht. Diese sehen einheitlich für Strom- und Gasnetzbetreiber einen Eigenkapitalzinssatz für Neuanlagen von mindestens 4,59 Prozent vor Körperschaftsteuer vor. Für Altanlagen wurde ein Zinssatz von mindestens 3,03 Prozent vor Körperschaftsteuer ermittelt. In einer Stellungnahme wurde mit Blick auf die Wichtigkeit von erheblichen Investitionen in die Energienetze vor dem Hintergrund der ambitionierten Klimaschutzziele gefordert, zur Bereitstellung von Kapital wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen bei den Festlegungsentwürfen vorzusehen. Ziel müsse ein attraktiver Zinssatz sein, der neben Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen in die Netze auch finanzielle Spielräume für die Fachkräftegewinnung ermögliche. Auch wurde betont, dass die Eigenkapitalverzinsung Signalwirkung für den weiteren Verlauf der Klimawende habe sowie für gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland.
Zu dem Entwurf haben der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund wie folgt gemeinsam Stellung genommen:
„Stellungnahme zur Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die vierte Regulierungsperiode in der Anreizregulierung nach § 7 Abs. 6 Strom- bzw. GasNEV;
Beschlussentwurf (BK4-21-055 für Strom; BK4-21-056 für Gas)
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