Finanzhilfen des Bundes für Radschnellwege und für Klimaschutz im Radverkehr

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Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) weisen aktuell auf verbesserte Fördermöglichkeiten im Bereich des Radverkehrs hin. Konkret werden die Planung und der Bau von Radschnellwegen (RSW) im Zuge des beschlossenen Klimapaketes ab dem Jahr 2021 auf 50 Millionen Euro verdoppelt. Zudem wird die Förderung von Radverkehrsprojekten, die Treibhausgasemissionen reduzieren, erhöht.

I. BMVI Förderung Radschnellwege

Bei der verbesserten RSW-Förderung führt das BMVI auf Basis einer im September 2018 geschlossenen Verwaltungsvereinbarung (vgl. www.bmvi.de/Radschnellwege) zwischen Bund und Ländern ein formloses, unbürokratisches Förderantragsverfahren durch, um pragmatisch und zügig attraktive Radschnellweg-Projekte zu identifizieren und zu realisieren. Das BMVI weist darauf hin, dass die Finanzhilfen frühzeitig beantragt und bereits zur Förderung der Planungskosten genutzt werden.

Um den Vorhabenträgern bei der Aufstellung der erforderlichen Unterlagen für Radschnellwege-Projekte eine praktische Unterstützung an die Hand zu geben, hat die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) einen Leitfaden erstellt.

Der Leitfaden bietet dabei anwendungsfreundliche Verfahren zur Bestimmung des zu erwartenden Radverkehrsaufkommens und eine darauf aufbauende Nutzen-Kosten-Analyse an, die für den Nachweis der Wirtschaftlichkeit eines Vorhabens erforderlich ist.

Auf der Internetseite der BASt kann der Leitfaden unter dem Link www.bast.de/schnellverbindung heruntergeladen werden. Weiterhin ist dem Leitfaden eine Tabellenkalkulation zur Berechnung und Aufbereitung der Nutzen -Kosten-Analyse beigefügt. Diese kann unter dem Link www.bast.de/rad-berechnung heruntergeladen werden.

Der Leitfaden ist auch in gedruckter Form in begrenzter Auflage kostenfrei erhältlich. Dieser ist bei der Bundesanstalt für Straßenwesen, Brüderstraße 53, in 51427 Bergisch-Gladbach, beziehungsweise info@bast.de Stichwort „Leitfaden Radschnellverbindungen“ zu beziehen.

II. BMU Förderung Klimaschutz im Radverkehr

Das BMU will Radverkehrsprojekte, die Treibhausgasemissionen reduzieren und auch einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität leisten, finanziell stärker fördern. Die Förderung wird auf 75 Prozent erhöht, für finanzschwache Kommunen sogar auf 90 Prozent.

Was wird gefördert?
Das BMU fördert künftig lokale Projekte, die Treibhausgasemissionen reduzieren und auch einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität bieten. Hierzu gehören beispielsweise die Erstellung unversiegelter Radwege oder Fahrradparkhäuser mit LEDs.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Kosten für neue Projekte werden jetzt anstatt 65 bis zu 75 Prozent übernommen. Für finanzschwache Kommunen werden die Kosten sogar bis zu 90 Prozent der Kosten gefördert.

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen und bis wann?
Sowohl Städte und Gemeinden, Unternehmen sowie Kooperationen von Kommunen, Verbänden, Vereinen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und Hochschulen können ihre Projektideen zwischen dem 1. März und 31. April 2020 oder vom 1. September bis 31. Oktober 2020 einsenden.

Was wurde in der Vergangenheit bereits gefördert?
Seit 2016 wurden im Rahmen des Förderaufrufs „Klimaschutz durch Radverkehr“ der Nationalen Klimaschutzinitiative 78 Vorhaben mit einer Fördersumme von mehr als 128 Millionen Euro bewilligt.

Weitere Information unter: https://www.klimaschutz.de/radverkehr

22.04.2020