Finanzverwaltung akzeptiert alternative Modelle zur Einbeziehung von Bädern in den Querverbund;
BMF-Schreiben vom 10.10.2025
Der steuerliche Querverbund stellt eine wichtige Finanzierungsäule für die kommunale Daseinsvorsorge dar. Die Einbeziehung von Bädern in den steuerlichen Querverbund setzt voraus, dass zwischen Bad und einem Versorgungsbetrieb eine enge, wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht besteht. In der Praxis hat sich der Betrieb eines Blockheizkraftwerks (BHKW) über Jahrzehnte als praktikabel erwiesen, damit beide Betriebe gewerblicher Art (BgA), Versorgungs- und Bad-BgA, zusammengefasst werden konnten.
Mit dem BMF-Schreiben vom 10.10.2025 akzeptiert die Finanzverwaltung neben dem BHKW mit einer Wärmepumpe, einer hybriden Photovoltaikanlage (PV-Anlage) oder einer Einbindung in ein bestehendes Fernwärmenetz drei neue Modelle zur Begründung eines Bäder-Querverbundes. Eine hinreichend enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung der beiden jeweiligen Einrichtungen, die nach § 4 Abs. 6 S. 1 Nr. 2 Körperschaftssteuergesetz (KStG) zusammengefasst werden sollen, ist dabei grundsätzlich in Bezug auf den Gesamtwärmebedarf des Bad-BgA einerseits und die Stromerzeugung bzw. die Möglichkeit eines systemgerechten Lastenmanagements auf Seiten des Versorgungs-BgA andererseits gegeben.
Das BMF-Schreiben vom 10.10.2025 ist als Ergänzung zu dem BMF-Schreiben vom 11.05.2016 zu sehen, welches Hinweise zur wechselseitigen technischen-wirtschaftlichen Verflechtung mittels eines BHKW enthält.
Hintergrund
Zunehmend zeigte sich in den vergangenen Jahren, dass neben der sich in der Praxis durchgesetzten Verknüpfung mittels eines BHKW alternative Möglichkeiten für die Einbeziehung von Bädern in den Querverbund gefunden werden mussten. Denn zum einen verpflichten die im Klimaschutzgesetz verankerten Klimaschutzziele der Bundesrepublik Deutschland auch Badbetreiber, ihren CO2-Ausstoß zu mindern. Zum anderen wird angesichts gestiegener Preise für fossile Energieträger und sukzessiv steigende Kosten für Emissionszertifikate nach dem BEHG absehbar schwieriger, den aus Sicht der Finanzverwaltung geforderten wirtschaftlichen Betrieb eines erdgasbetriebenen BHKW darzustellen.
Die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene (DST, DStGB und DLT) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) haben daher bereits 2023 gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) Alternativen aufgezeigt, wie der Querverbund mit Bädern in Zeiten der Energie- und Wärmetransformation im Zusammenhang mit der Bewältigung des Klimawandels weiterentwickelt werden kann. Hierüber berichteten wir u. a. mit KNSA-Beitrag Nr. 259/2023 vom 27.09.2023.