GRW-Fördergebiet für den Zeitraum 2022–2027
Bund und Länder haben eine neue Gebietskarte für die Förderung strukturschwacher Regionen in Deutschland für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2027 beschlossen. Damit wurde die Grundlage für die Regionalförderung im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) geschaffen. Die GRW-Fördergebietskarte dient auch als räumliche Orientierung für zahlreiche Programme des gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen.
Regionalbeihilfeleitlinien geben Rahmen vor
Eine Neuabgrenzung des Fördergebiets war aus beihilferechtlichen Gründen erforderlich. Methodisches Fundament bildet dabei – wie schon in den Vorperioden – der GRW-Regionalindikator, mit dem das Ausmaß der regionalen Strukturschwäche in verschiedenen Bereichen (Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Infrastruktur und Demographie) umfassend abgebildet wird.
Bundeswirtschaftsminister Altmaier hatte sich bei der Europäischen Kommission erfolgreich dafür eingesetzt, mit den EU-Regionalbeihilfeleitlinien in Deutschland mehr Regionalförderung zu erlauben als noch im Entwurf der Leitlinien vorgesehen war. Der erweiterte Handlungsspielraum wurde mit der neuen gesamtdeutschen Regionalfördergebietskarte nach Aussage des Wirtschaftsministeriums bestmöglich ausgeschöpft.
Das neue Fördergebiet spiegelt dabei wider, dass sich die regionale Entwicklung insbesondere in Ostdeutschland zunehmend ausdifferenziert. Viele Metropolregionen und ihre Einzugsgebiete wie beispielsweise Berlin und sein Umland haben sich wirtschaftlich gut entwickelt. Gleichwohl werden auch zukünftig weite Teile der neuen Länder Bestandteil der GRW-Fördergebietskulisse sein. Zugleich benötigen einige ländliche Regionen ebenso wie altindustrielle Gebiete in Umstrukturierung weiterhin Unterstützung, um im Standortwettbewerb mithalten zu können.
Die neue GRW-Fördergebietskarte steht noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Europäische Kommission.
Hintergrund der GRW-Förderung
Die GRW ist das zentrale Instrument der nationalen regionalen Wirtschaftspolitik. Indem in den ausgewählten Regionen insbesondere Investitionen der gewerblichen Wirtschaft und in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur gefördert werden, trägt sie dazu bei, den verfassungsrechtlichen Auftrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Deutschland umzusetzen. Durchgeführt wird die GRW durch die Länder; der Bund gestaltet den Förderrahmen mit und trägt die Hälfte der Ausgaben. In diesem Jahr stehen inklusive der 250 Mio. Euro aus dem Konjunktur- und Zukunftsprogramm insgesamt 918 Mio. Euro Bundesmittel bereit.
Anmerkung:
Das Fördergebiet der GRW wird in regelmäßigen Abständen überprüft. Die neue Fördergebietskarte 2022–2027 orientiert sich an den EU-Regionalbeihilfeleitlinien, worin die Kriterien für Regionalfördergebiete festgelegt werden. So darf der Umfang der Gebiete für Deutschland beispielsweise nur noch 18,1 Prozent der Bevölkerung umfassen (in der vorangegangenen Förderperiode waren es noch 25,9 Prozent). Durch Stellungnahmen und Verhandlungen des Bundeswirtschaftsministeriums und der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände konnten weitergehende Einschränkungen für Deutschland vermieden werden.
Hintergrund dieser Entwicklung sind einerseits der Wegfall der als ehemalige A-Fördergebiete von 2017–2020 prädefinierten C-Fördergebiete in den neuen Ländern und andererseits durch den Brexit ausgelöste statistische Effekte. So sank das durchschnittliche BIP je Einwohner für die restliche EU während die durchschnittliche Arbeitslosenquote durch den Brexit stieg. Der EU-Austritt Großbritanniens beeinflusste somit auch die Berechnungsgrundlagen der für Deutschland relevanten nicht prädefinierten C-Fördergebiete.
Ergänzend verweisen wir auf folgende, im Internet abrufbare Informationen:
GRW-Fördergebietskarte ab 2022: www.bmwi.de
Informationen des BMWi zur Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW): www.bmwi.de
Leitlinien für Regionalbeihilfen gelten ab 2022: https://ec.europa.eu