GRW-Förderung für Anbindung von Gewerbegebieten

straße verkehr

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ wurde am 28.10.2020 vom Bundeskabinett beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde zwischenzeitlich in den Bundesrat und den Bundestag eingebracht. Mit der Änderung sollen Kommunen in strukturschwachen Regionen beim notwendigen Straßenausbau zur Anbindung von Gewerbegebieten unterstützt werden.

Die investive Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur (§ 1 Absatz 1 Nummer 2 des GRWG) ist einer der wichtigsten Wirkungsbereiche im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Zur verkehrlichen Anbindung der GRW-geförderten Industrie- und Gewerbegebiete ist auch der Bau und Ausbau von Straßen in kommunaler Trägerschaft im Rahmen der GRW förderfähig. Ausbaumaßnahmen an Landes- und Bundesstraßen, die in einigen Fällen zu einer bedarfsgerechten Anbindung erforderlich werden, sind jedoch bislang über die GRW nicht förderfähig. Die betroffenen Städte und Gemeinden können diese zumeist teuren Maßnahmen oft nicht finanzieren, sodass entweder an sich sinnvolle Gewerbegebietsentwicklungen nicht umgesetzt werden oder mit GRW-Mitteln ausgebaute Gewerbegebiete nicht befriedigend genutzt werden können sowie die Vermarktung der Flächen erheblich erschwert wird.

Mit dem Gesetzentwurf soll nun der GRW-Förderausschluss für Landesmaßnahmen (§ 2 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 1 GRWG) durch Neufassung von § 2 Absatz 3 GRWG im Bereich des Straßenbaus in begrenztem Umfang aufgehoben werden, sofern straßenbauliche Maßnahmen als Ergänzung sonstiger förderfähiger Maßnahmen anzusehen sind und nicht ohnehin aus Bundes- oder Landesmitteln finanziert werden.

Anmerkung:

Die Gesetzesänderung zielt darauf ab, die Fördermöglichkeiten der GRW zu erweitern und ist ein hilfreicher Baustein, um die Gewerbegebietsentwicklung in strukturschwachen Regionen noch weiter zu unterstützen. Eine Änderung der jährlichen GRW-Mittelausstattung ist dabei nicht vorgesehen. Sinnvoll wäre allerdings, die im Zuge des Konjunktur- und Zukunftspakets der Bundesregierung vorgesehene einmalige Erhöhung der GRW-Mittel zu verstetigen. Gerade vor dem Hintergrund der Empfehlungen der Kommission gleichwertige Lebensverhältnisse wäre eine dauerhafte Anhebung der GRW-Mittel angebracht. Somit könnten zusätzliche Hebeleffekte für die Wirtschaft vor Ort erzielt werden, beispielsweise durch die Entwicklung von Gewerbegebieten oder eine Stärkung des Tourismus. Die Wirksamkeit regionaler Wirtschaftsförderung wurde zuletzt auch durch das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) im Zuge der GRW-Evaluierung bestätigt.

13.11.2020