Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder;
Errichtung eines Sondervermögens zum Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
Das Bundeskabinett hat am 13.11.2019 das Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens zum „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ (Ganztagsfinanzierungsgesetz) auf den Weg gebracht. Damit will der Bund in den Jahren 2020 und 2021 die Länder mit insgesamt 2 Milliarden Euro beim Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur für die Ganztagsbetreuung unterstützen. Die Investitionen sollen der Vorbereitung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter dienen, der ab 2025 in Kraft treten soll.
Gefördert werden zukünftig der quantitative und qualitative Ausbau von Ganztagsangeboten über Finanzhilfen für Investitionen an die Länder. Gesetzentwürfe eines entsprechenden Finanzhilfegesetzes und eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgesetzbuches VIII (zur Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter) sollen in einem späteren, zustimmungspflichtigen Artikelgesetz eingebracht werden.
Die Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens zum „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ ist nachfolgend abgedruckt:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
haben Sie vielen Dank für die Gelegenheit zur Stellungnahme, wenngleich aufgrund der sehr kurzen Frist eine eingehende Stellungnahme unter ausreichender Beteiligung unserer Mitglieder nicht möglich ist. Wir behalten uns daher eine weitergehende Stellungnahme im Verlauf des weiteren Verfahrens vor.
Zu kritisieren ist, dass im Vorgriff auf eine Entscheidung der Politik über eine inhaltliche und zeitliche Ausgestaltung des Ausbaus ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter mit dem Referentenentwurf bereits Tatsachen über die finanzielle Beteiligung des Bundes geschaffen werden, die bei weitem nicht ausreichen wird, das Vorhaben umzusetzen. Aktuelle Berechnungen des Deutschen Jugendinstitutes (DJI) hinsichtlich der Investitions- und Betriebskosten für die Realisierung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler/-innen bis zum Jahr 2025 werden völlig ignoriert. Die Städte, Landkreise und Gemeinden erwarten von Bund und Ländern zunächst ein tragfähiges Finanzierungskonzept, welches insbesondere eine dauerhafte substanzielle Beteiligung des Bundes sowohl an den Investitionskosten wie auch an den laufenden Betriebskosten enthält.
Anmerkungen im Einzelnen:
Höhe des Sondervermögens
Zu dem Gesetzentwurf ist grundsätzlich anzumerken, dass die vorgesehenen Mittel in Höhe von 2 Mrd. EUR für die Jahre 2020 und 2021 bei weitem nicht ausreichen werden, um bundesweit die notwendigen Betreuungskapazitäten für die Umsetzung eines Rechtsanspruches auf Betreuung für Kinder im Grundschulalter aufzubauen.
Die vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) im September 2019 in der Bund-Länder-AG vorgelegte Kostenabschätzung wird seitens der kommunalen Spitzenverbände inhaltlich unterstützt. Der Bedarf an zusätzlichen Plätzen in Ganztagsschulen und Horten wird bei einem Gesamtbedarf auf 1,132 Millionen geschätzt. Die Investitionskosten für den Ausbau der bevorstehenden Systeme werden insgesamt auf 7,5 Milliarden Euro geschätzt. Ab dem Jahr 2025 werden die jährlichen Betriebskosten für diese zusätzlichen Plätze auf 4,45 Milliarden Euro geschätzt. Bis zum Jahr 2025 wachsen diese sukzessive mit dem Ausbau der Plätze auf.
Mit Blick auf diese Kostenberechnung könnten mit den im Referentenentwurf vorgesehenen Bundesmitteln nur ein Bruchteil der Investitionskosten gedeckt werden, die bis zum Jahr 2025 erforderlich wären, um den Rechtsanspruch umzusetzen. Selbst im Szenario 2 der DJI-Berechnungen, in dem nur jene Bedarfe zugrunde gelegt werden, die über einen zeitlichen Rahmen von 14.30 Uhr hinausgehen, betragen allein die Investitionskosten ca. 5,3 Milliarden Euro und übersteigen die vorgesehenen Bundesmittel fast um das Dreifache.
Wir möchten ergänzend darauf hinweisen, dass die Realisierung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder die Kommunen ohnehin vor enorme organisatorische und personelle Herausforderungen stellt. Selbst wenn die finanziellen Mittel bereitstünden, könnte ein Rechtsanspruch aufgrund des Fachkräftemangels bei Erziehern/Erzieherinnen und anderen pädagogischen Fachkräften bis zum Jahr 2025 nicht umgesetzt werden. Auch wird es in vielen Kommunen schwer werden, die notwendigen Neu- oder Ausbauten, nicht zuletzt aufgrund fehlender Baugrundstücke und Ausbaumöglichkeiten bei den Schulen sowie der Auftragslage im Baugewerbe, umzusetzen.
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Kritsch zu hinterfragen sind zudem die Angaben im Referentenentwurf zum Verwaltungsaufwand für die Verwaltung. Hier wird lediglich der Aufwand des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Ausreichung der Mittel dargestellt. Dass auch bei den Ländern und letztlich den Kommunen als umsetzende Instanz entsprechender Aufwand für die Planung, Verwaltung und Abrechnung der Mittel entstehen wird, bleibt indes unberücksichtigt. Die Erfahrungen bei anderen Bundesprogrammen zeigen jedoch, dass gerade dieser Aufwand enorm ist. Auch wenn dessen konkrete Höhe von der Ausgestaltung des Verfahrens und damit von späteren Gesetzgebungsverfahren abhängig ist, weisen wir bereits zum jetzigen Zeitpunkt auf den erhöhten Erfüllungsaufwand in den Kommunen hin.
Mittel- und langfristige Folgewirkungen
Das Sondervermögen wird gemäß § 9 Satz 1 des Referentenentwurfs spätestens mit Ablauf des Jahres 2028 aufgelöst. Die Folgekosten für die mit Unterstützung des Sondervermögens aufgebauten Betreuungsangebote müssen damit von Ländern und Kommunen allein getragen werden. Dabei sind vor allem die Kosten für das pädagogische Personal und weitere Betriebskosten zu berücksichtigen, die in den nächsten Jahren erheblich steigen dürften. Bereits jetzt führt die Konkurrenz um Fachkräfte für die Kindertagesbetreuung zu erheblichen Steigerungen der Personalkosten. Auch im Bereich der Sozialpädagogen und weiteren geeigneten Berufsbildern herrscht heute bereits ein erheblicher Fachkräftemangel. Qualitativ hochwertige Bildungs- und Betreuungsangebote erfordern jedoch den Einsatz von Fachkräften. Die deutliche Ausweitung des Angebots der Kindertagesbetreuung auf die Altersgruppe von 0 bis 10,5 Jahren wird dies bundesweit erheblich verschärfen. Eine dauerhafte, substanzielle Beteiligung des Bundes sowohl an den Investitionskosten wie auch an den laufenden Betriebskosten über das Jahr 2021 hinaus ist für die Kommunen eine unverzichtbare Grundlage für das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene.
Rechtsanspruch für Grundschulkinder im SGB VIII
Die Kommunen erkennen die bildungs- und gesellschaftspolitische Notwendigkeit der Angebote ganztägiger Bildung, Erziehung und Betreuung von Grundschulkindern ausdrücklich an. Eine bundesgesetzliche Regelung zur Schaffung eines Rechtsanspruchs auf ganztägige Kindertagesbetreuung für Grundschulkinder im SGB VIII wird aber weiterhin nicht zuletzt wegen der bestehenden unterschiedlichen Angebotsformen auf Länderebene und der Zuständigkeit der Länder für die schulische Bildung abgelehnt. Es sollten vielmehr landesspezifische Lösungen auf der Basis der bestehenden Ganztagsmodelle für Grundschulkinder gefunden werden.“
- DStGB-Resolution Ganztagsbetreuung
Das Präsidium des Deutschen Städte- und Gemeindebundes hat sich im Rahmen seiner Sitzung am 18. November 2019 in Berlin mit der Ganztagsbetreuung in der Schule beschäftigt und nach eingehender Diskussion eine Resolution zu diesem Thema verabschiedet.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund unterstützt grundsätzlich das Vorhaben, die Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder auszubauen. Die Wirtschaft braucht dringend qualifizierte Fachkräfte und gleichzeitig möchten mehr Mütter und Väter rasch wieder erwerbstätig sein. Durch den Ausbau der Kindertageseinrichtungen ist dies in den ersten Jahren gewährleistet.
Eine Umfrage aus dem Jahr 2018 zeigt deutlich, dass sich eine große Mehrheit der Eltern offene Ganztagsangebote für Grundschulkinder wünscht. Dem muss die Politik Rechnung tragen. Klar ist aber auch: Der Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Städte und Gemeinden dürfen bei Finanzierung und Umsetzung nicht allein gelassen werden. Bei der Finanzierung geht es aber nicht nur um die Investitionskosten für den Bau der Gebäude, für die der Bund in der vergangenen Woche ein Sondervermögen von 2 Milliarden Euro beschlossen hat. Bei der Umsetzung ist auch eine zentrale Herausforderung bestehende Schulen baulich zu verändern beziehungsweise neue Grundstücke für entsprechende Bauten zu erschließen. Das gehört - wie auch die notwendige Personalgewinnung - in die jetzt notwendige Konzeptentwicklung.
Erforderlich sind eine nachhaltige Finanzierung der Betriebskosten und gute und schnell umsetzbare Konzepte zur Personalgewinnung. Hier sind Bund und Länder gefordert, gemeinsam mit den Kommunen eine tragfähige und wirksame Strategie zu entwickeln. Eins muss klar sein: Die Ganztagsbetreuung in der Grundschule entsteht nicht durch politische Erklärungen oder Gesetze auf Bundesebene, sondern durch konkrete Maßnahmen vor Ort.
Daneben müssen jetzt die Weichen dafür gestellt werden, um die Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich ausbauen zu können. Die Politik sollte aber keine Erwartungen wecken, ohne dass eine belastbare Umsetzungsstrategie und eine nachhaltige Finanzierung vorhanden sind. Sonst wecken wir Erwartungen, die nicht zu erfüllen sind. Dies führt zu Frust und Politikverdrossenheit.