Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter
- Förderrichtlinie „Ganztag in Bildungskommunen – Kommunale Koordination für Ganztagsbildung“
Kommunen stehen als öffentliche Träger von Schulen sowie der Kinder- und Jugendhilfe beim notwendigen quantitativen und qualitativen Ausbau von Angeboten ganztägiger Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter vor einer umfassenden Gestaltungsaufgabe. Das ist ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung von Chancen auf Bildungsteilhabe für alle Kinder in Deutschland.
Zur Unterstützung dieser kommunalen Herausforderungen wurde die Förderrichtlinie „Ganztag in Bildungskommunen“ im ESF-Plus-Programm „Bildungskommunen“ durch das damalige Bundesministerium für Bildung und Forschung im Juni 2024 ins Leben gerufen. Mit dieser wird der Aufbau kommunaler Koordinierungsstrukturen gefördert, um eine koordinierte Zusammenarbeit aller auf kommunaler Ebene relevanter Akteure zu ermöglichen.
Zur Optimierung der Angebote zur ganztägigen Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter soll deren kommunale Koordinierung gefördert werden. Hierzu zählen folgende Aufgaben:
- Aufbau und Etablierung dauerhaft tragfähiger Koordinierungsstrukturen,
- Gewinnung und Einbindung zivilgesellschaftlicher Bildungsakteure,
- Herstellung von Transparenz insbesondere über die kommunalen Angebote sowie
- Information und Beratung kommunaler Entscheidungsinstanzen.
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung gewährt und ist zunächst auf vier Jahre begrenzt. Die Förderquote richtet sich nach den verschiedenen Zielregionen des ESF-Plus: bis zu 40 % Förderung stehen stärker entwickelten Regionen maximal zur Verfügung, während Übergangsregionen die Möglichkeit auf bis zu 60 % Förderung haben. Ein Höchstbetrag ist nicht festgelegt. Antragsberechtigt sind alle Kommunen als Träger von Schulen oder als öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe.
Das Förderprogramm „Ganztag in Bildungskommunen“ richtet sich ausdrücklich auch an kreisangehörige Kommunen, es ist unabhängig vom ESF-Plus-Förderprogramm „Bildungskommunen“ durchführbar und eine Antragstellung ist fortlaufend möglich. Bei einer zeitnahen Antragstellung können sich Kommunen noch die nahezu maximale Förderung über vier Jahre sichern, denn das späteste Projektende ist der 30. Juni 2029.
Weitere Informationen zur Förderrichtlinie und den zusätzlichen Angeboten der Transferinitiative Kommunales Bildungsmanagement sind unter www.transferinitiative.de zu finden.
- Bundesratsbeschluss zur Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in den Ferien
Auf Initiative mehrerer Länder beschloss der Bundesrat am 13. Juni 2025 einen Gesetzentwurf (Drs. 208/25) im Kontext der Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter beim Bundestag einzubringen. Das Ziel dieses Gesetzentwurfs ist es, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auch niedrigschwellige Angebote der Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII während der Schulferien den künftigen Rechtsanspruch erfüllen. Dies soll wiederum den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe die Möglichkeit geben, bestehende und nachgefragte Ferienangebote weiterhin anzubieten und auszubauen, um den künftigen Rechtsanspruch für alle Kinder sicherzustellen.
Der Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2026/2027 sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen vor. Die Unterrichtszeit wird angerechnet. Er gilt – bis auf maximal vier Wochen – auch in den Ferien. Während dieser Zeit hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe jedoch sicherzustellen, dass solche Kinder, die nicht von den Erziehungsberechtigten betreut werden können, eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit erhalten. Für die übrigen Ferienzeiten, welche nicht in die vierwöchige Schließzeit fallen, gilt der Rechtsanspruch uneingeschränkt fort. Nach wie vor ist ungeklärt, ob und in welcher Form die bisherigen kommunalen Angebote in den Ferien rechtsanspruchserfüllend sind.
Der Gesetzentwurf des Bundesrates erweitert daher den Rechtsanspruch so, dass auch niedrigschwellige Ferienangebote der Jugendarbeit den Anspruch auf Ganztagsbetreuung erfüllen. Die Länder verweisen auf zahlreiche bewährte und vor Ort sehr nachgefragte Ferienangebote der Jugendarbeit, die aber den bisher geltenden Anforderungen nicht entsprächen. Die Umsetzung der Ferienbetreuung im bisherigen gesetzlichen Rahmen werde als kaum realisierbar eingeschätzt, was vor allem die kommunalen Träger der öffentlichen Jugendhilfe vor erhebliche personelle, strukturelle und finanzielle Herausforderungen stelle.
Mit dem erweiterten Angebotskreis hätten die örtlichen Träger mehr Flexibilität, um bestehende Ferienangebote weiterzuführen und auszubauen. Ziel sei es, die Erfüllung des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung auch während der Schulferien realistisch und flächendeckend sicherzustellen.
Der Entwurf sieht zudem vor, die mit dem Ganztagsförderungsgesetz eingeführte dezentrale Bundesstatistik zur Betreuung von Kindern der Klassenstufen eins bis vier ersatzlos zu streichen. Es sei nicht zu erwarten, dass qualitativ hochwertige und vollständige Daten geliefert werden können. Zudem hätte sich die Datenerhebung als bürokratisch und nicht zielführend erwiesen.