Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG) verabschiedet
Der Deutsche Bundestag (am 11.02.2021) und der Deutsche Bundesrat (am 05.03.2021) haben dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität in einer vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung zugestimmt. Der Bundestag nahm zudem einen Entschließungsantrag an, wonach unter anderem Verteilnetzkapazitäten und Quartiersansätze evaluiert werden sollen. Das Gesetz setzt europäische Vorgaben zum Vorhalten von Ladeinfrastruktur in Wohn- und Nichtwohngebäuden um. Auch öffentliche Gebäude sind betroffen.
Ziel des Gesetzes ist es, den Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Gebäuden zu beschleunigen. Bestehende als auch zu errichtende Wohn- und Nichtwohngebäude sollen ab einer bestimmten Stellplatzzahl mit entsprechenden Ladepunkten ausgestattet werden. Somit sollen Elektrofahrzeuge leichter zu Hause, am Arbeitsplatz oder bei alltäglichen Besorgungen aufgeladen werden können. [mehr]