Gebäudeenergiegesetz;
Bundeskabinett beschließt 2. Novelle des Gebäudeenergiegesetzes
Das Bundeskabinett hat am 26.04.2023 die 2. Novelle des GEG beschlossen.
Ziel des Gesetzentwurfes ist, dass die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor reduziert werden. Eine Austauschpflicht für funktionierende Öl- und Gasheizungen gibt es nach dem neuen GEG-Entwurf nicht. Diese können auch nach dem 01.04.2024 weiter betrieben und repariert werden. Bei Neubauten müssen allerdings Heizungen eingebaut werden, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dasselbe gilt im Havariefall, wenn also eine alte Heizung nicht mehr repariert werden kann. Da Wärmepumpen oft allerdings nicht sofort lieferbar sind, ist in solchen Fällen ein erneuter Einbau einer Öl- oder Gasheizung möglich, diese müssen aber innerhalb von drei Jahren so umgerüstet werden, dass die 65-Prozent-Vorgabe erfüllt wird. [mehr]