Bundesrats-Entschließungsantrag zur Verlängerung der Mobilfunkförderung

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Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt und die Bayerische Staatsregierung haben dem Bundesrat einen Antrag für eine Entschließung zur Verlängerung der Mobilfunkförderung des Bundes zugeleitet. Dem Antrag sind Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen beigetreten und die Verlängerung wurde am 26.04.2024 vom Bundesrat beschlossen.

Der Entschließungsantrag lautet:

1. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Förderrichtlinie „Mobilfunkförderung“ vom 8. Juni 2021 (BAnz AT 21.06.2021 B8) um den zum vollumfänglichen Abschluss der gestarteten Förderverfahren der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) notwendigen Zeitraum zu verlängern. Dabei ist sicherzustellen, dass zur Realisierung der aufwendigen Förderprojekte auch weiterhin genügend Fördermittel bereitgestellt werden.

2. Der Bundesrat bittet darum, dass die Bundesregierung den in der Gigabitstrategie angekündigten Meilensteinplan zur Schließung „weißer Flecken“ bis spätestens zum 30. Juni 2024 vorlegt.

3. Der Bundesrat hält es für zielführend, Länder und Kommunen noch stärker als bisher einzubinden und mit den verfügbaren Mitteln auf die Branche (Mobilfunknetzbetreiber und Funkturmgesellschaften) einzuwirken, die Arbeit der MIG bestmöglich und verbindlich zu unterstützen.

Begründung und Hintergrundinformationen

Bereits 2019 hatte sich die Bundesregierung in einer „Mobilfunkstrategie“ zur Beseitigung weißer Mobilfunkflecken bekannt. Bis zu 5.000 Standorte sollten – gefördert mit rund 1,1 Mrd. Euro aus dem inzwischen aufgelösten Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ – in Regionen entstehen, in denen weder Eigenausbau noch Auflagenerfüllung aus der Frequenzversteigerung 2019 greifen. Die notwendigen Grundlagen für das ambitionierte Programm wurden mit der Förderrichtlinie „Mobilfunkförderung“ vom 08.06.2021 und der Gründung und Beauftragung der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) geschaffen. Diese konnte im Jahr 2021 ihre Arbeit am Standort Naumburg in Sachsen-Anhalt aufnehmen. Aufgrund beihilfe- und förderrechtlicher Vorgaben ist vor der Errichtung geförderter Standorte ein umfangreiches und zeitaufwendiges „vorbereitendes Verfahren“ notwendig, gefolgt vom eigentlichen Förderverfahren. Im Ergebnis führt dies bisher zu Zeiträumen von der Identifizierung des „weißen Flecks“ bis zur Standorterrichtung, die entsprechende Zeiträume im Eigenausbau der Mobilfunknetzbetreiber deutlich übersteigen.

Nach bisheriger Planung des Bundes soll die Förderrichtlinie des Bundes und damit die Grundlage für die Arbeit der MIG zum Ende des Jahres 2024 auslaufen. Eine Verlängerung ist bislang offenbar nicht geplant.

Die MIG hat in Erfüllung ihres Auftrages, der im Jahr 2022 durch die Gigabitstrategie der Bundesregierung konkretisiert wurde, mehr als 2.300 Markterkundungsverfahren durchgeführt und für mehr als 1.000 potenzielle Standorte die für die geförderte Errichtung notwendigen Vorbereitungen getroffen. Derzeit sind aus o. g. Gründen allerdings weniger als 50 Standorte bereits beschieden.

Anmerkung:

Ein erfolgreicher Abschluss aller offenen und weiterer für den Weiße-Flecken-Lückenschluss in den Flächenländern notwendigen Förderverfahren bis Ende 2024 ist nicht realistisch. Das geplante Auslaufen der Richtlinie ist unverständlich. Es steht zu befürchten, dass die zahlreichen Standorte, für die ein eigenwirtschaftlicher Ausbau nachweisbar nicht in Betracht kommt, dauerhaft von einer Versorgung mit Mobilfunknetzen ausgeschlossen werden. Diese befinden sich ausnahmslos in ländlich geprägten Gebieten. Es liegt deshalb im ureigenen Interesse der Kommunalen Spitzenverbände, die Initiative der Ländern Bayern und Sachsen- Anhalt zu unterstützten und dies auch in geeigneter Weise gegenüber der Bundesregierung zu formulieren.

27.05.2024