E-Partizipation – Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt
Das Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt steht seit dem 1. April 2024 als Basisdienst gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 10 des E-Government-Gesetzes Sachsen-Anhalt den Städten, Gemeinden und Verbandsgemeinden zur kostenfreien Nachnutzung zur Verfügung.
Zum Hintergrund:
Seit Mitte 2022 befasste sich das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt (MID) mit den Anforderungen an den Einsatz von internetgestützten Verfahren, die eine Beteiligung der Öffentlichkeit (z. B. Bürger, Träger öffentlicher Belange, Wirtschaft) am politischen Willensbildungsprozess sowie Planverfahren ermöglichen. Als weitere Entwicklung von klassischen Beteiligungsverfahren eröffnet E-Partizipation die Möglichkeit, dass sehr viele Teilnehmer sehr fokussierte Ergebnisse erarbeiten können.
Auch der Koalitionsvertrag für die aktuelle Wahlperiode des Landtages verfolgt das Ziel, die Online-Beteiligung von Gesellschaft und Wirtschaft und die Ausweitung vorhandener Open-Government-Aktivitäten im Land auszubauen. Auf dieser Grundlage hat das MID nach einer Marktrecherche geeignete Verfahren ermittelt. In diesem Zusammenhang wurde auch das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen durch die dortige Staatskanzlei vorgestellt und als Basis-E-Government-Komponente erläutert. Dabei handelt es sich um ein einheitliches Portal, welches durch Einstellungsmöglichkeiten von Regeln, Strukturen und Mandanten unterschiedliche Prozesse abbilden können.
Das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen wurde in einer Testphase von kommunalen Praktikern in Sachsen-Anhalt zur potentiellen Nachnutzung positiv getestet. Der SGSA hat den Prozess begleitet und hat die Bereitstellung des neuen Beteiligungsportals als Basisdienst gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 10 E-Government-Gesetz Sachsen-Anhalt begrüßt und die Nachnutzung durch die Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden empfohlen.
Alle Landes-und Kommunalbehörden können über das Beteiligungsportal Beteiligungsverfahren etwa zur Bauleitplanung oder zur Planfeststellung digital abwickeln, sie können das Portal aber ebenso für Dialog, Veranstaltungsplanung oder Abstimmungen nutzen.
Das Beteiligungsportal steht unter https://beteiligung.sachsen-anhalt.de zur Verfügung (siehe auch Bekanntmachung des MID vom 19.02.2024, MBl. LSA S. 172). Für Fragen rund um das Beteiligungsportal hat das MID die E-Mail-Adresse beteiligungsportal@sachsen-anhalt.de eingerichtet.