Bundestag beschließt Abschaffung des Meldescheins

Nürnberg Stadt

Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien auf Bundesebene heißt es: „Wir schaffen die analoge Meldepflicht bei touristischen Übernachtungen, wo möglich, im Bundesmeldegesetz ab. Der Umgang mit Meldescheinen wird künftig komplett digital erfolgen.“ Im Rahmen der Artikel 6 und 7 des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes vom 29.10.2024 (BGBl. I Nr. 323) wurde nun die entsprechende Abschaffung des Meldescheins statuiert. Ergänzend verweisen wir auf die E-Mail-Rundschreiben vom 20.03.2024 und 02.10.2024 zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz.

Anmerkung:

Die Abschaffung des Meldescheins ist im Sinne von Bürokratieentlastung grundsätzlich zu begrüßen. Wichtig ist jedoch, dass auch weiterhin Informationen der Beherbergungsbetriebe zu den Übernachtungen bzw. der Aufenthaltsdauer von Gästen für den Zweck der Erhebung kommunaler Finanzierungsinstrumente wie Kurtaxen und Tourismusbeiträge bereitgestellt werden können. Insofern wäre auch eine umfangreiche und konsequente Digitalisierung der Meldepflicht wünschenswert gewesen. Denn ein digitaler Meldeschein entlastet das Personal, ermöglicht die Erfassung notwendiger Daten für die Kommunen und verhindert zudem eine Ungleichbehandlung inländischer und ausländischer Gäste. In Kopplung mit digitalen Gästekarten könnte ein digitaler Meldeschein auch die Akzeptanz von Gästekarten bei den Betrieben steigern.

Die nun im Rahmen des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes im Bundestag beschlossene Regelung erfordert, dass die Städte und Gemeinden ihre kommunalen Satzungen, die häufig für die Erhebung und Abführung der Kur- und Tourismusabgaben auf das Bundesmeldegesetz verweisen, ggf. angepasst werden. Bislang wurde für die Erhebung und Abführung der Kur- und Tourismusabgaben vielfach ein Durchschlag des Papiermeldescheines verwendet. Die Rechtsgrundlage für die Tourismusbeiträge an sich bleibt durch das Kommunalabgabengesetz bestehen.

Weitere Informationen:

Der Deutsche Tourismusverband (DTV) hat ein FAQ sowie eine Handreichung für Kommunen zum Umgang mit der geplanten Abschaffung des Meldescheins veröffentlicht: www.deutschertourismusverband.de

22.11.2024