EU-Ministerrat beschließt Verpackungsverordnung

Einwegkunststoffprodukte Einwegkunststoff

Der EU-Ministerrat hat am 16. Dezember 2024 die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) beschlossen. Die Verordnung soll das Aufkommen von Verpackungsabfällen deutlich verringern und gilt für den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen.

Nachdem das Europäische Parlament der Verordnung bereits am 24.04.2024 zugestimmt hatte, war die Annahme durch den Rat der letzte Schritt im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren. Die Verordnung wird nun zeitnah im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Anzuwenden ist sie 18 Monate nach Inkrafttreten.

Die Verordnung ersetzt die bisher geltende EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Die neuen Vorschriften umfassen unter anderem Anforderungen an Verpackungen. Vorgesehen ist etwa ein Mindestprozentsatz an recycelten Materialien (bis zu 65 Prozent für Einwegflaschen aus Kunststoff bis 2040). Zudem soll das Gewicht und Volumen der Verpackungen minimiert werden. Das Gleiche gilt für besorgniserregende Stoffe in Verpackungen, einschließlich einer Beschränkung von Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen und per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) oberhalb von den festgelegten Schwellenwerten enthalten. Zudem sind weitergehende Etikettierungs-, Kennzeichnungs- und Informationsanforderungen vorgesehen, die das Sortieren und die Auswahl der Verpackungen erleichtern sollen.

Auch werden Beschränkungen für Einwegkunststoffverpackungen vorgesehen. Gewisse Produkte, wie Obst und Gemüse mit einem Gewicht unter 1,5 kg oder Lebensmittel und Getränke, die in Hotels, Bars und Restaurants abgefüllt und verzehrt werden, dürfen zukünftig nicht mehr in Einwegkunststoffverpackungen angeboten werden.

Außerdem legt die Richtlinie neue verbindliche Wiederverwendungsziele für 2030 und Richtziele für 2040 fest. Die Zielvorgaben variieren je nach Art der von den Wirtschaftsakteuren verwendeten Verpackungen. Unternehmen, die Lebensmittel zum Mitnehmen anbieten, müssen zudem ihren Kundinnen und Kunden die Möglichkeit anbieten, ohne zusätzliche Kosten Getränke oder fertig zubereitete Lebensmittel in eigenen Behältnissen mitzunehmen.

Anmerkung:

Die Zielrichtung der Verordnung – die Reduzierung von Verpackungsmüll und eine Erhöhung der Recyclingquote – ist positiv zu bewerten. Maßnahmen sind angesichts der immer weiter steigenden Mengen an Verpackungsabfällen dringend notwendig. So wurde bereits 2022 in der EU täglich ein halbes Kilogramm Verpackungsabfall pro Person erzeugt. Die Recyclingquoten steigen zwar, jedoch erhöht sich die Menge an Verpackungsabfällen schneller als die Recyclingmenge. Es bleibt nun abzuwarten, ob die vorgesehenen Vorschriften geeignet sind, die gesetzten Ziele zu erreichen. Dies war bei der bereits seit 1994 bestehenden EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfällen, die durch die neue Verordnung ersetzt wird, nicht der Fall.

27.01.2025