Bundesregierung legt Wohnungslosenbericht 2024 vor

Obdachlosigkeit Obdachloser Habseligkeiten

Zu Beginn des Jahres 2024 lebten in Deutschland insgesamt rund 531.600 wohnungslose Menschen und damit mehr als doppelt so viel wie vor zwei Jahren. Das geht aus der empirischen Erhebung der Bundesregierung zum Wohnungslosenbericht 2024 hervor.

Im Mittelpunkt des Berichtes stehen drei Gruppen von wohnungslosen Personen: Die untergebrachten wohnungslosen Personen, über die das Statistische Bundesamt Daten erhebt und jährlich eine Statistik erstellt. Des Weiteren die Gruppen der verdeckt wohnungslosen Menschen und die der wohnungslosen Menschen ohne Unterkunft, zu denen das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen einen empirischen Forschungsauftrag vergeben hat, um mittels einer hochgerechneten Stichprobe entsprechende Informationen zu gewinnen.

Laut der Statistik und der empirischen Erhebung waren Ende Januar/Anfang Februar 2024 rund 439.500 Personen im System der Wohnungsnotfallhilfe untergebracht, weitere rund 60.400 Personen bei Angehörigen, Freunden oder Bekannten untergekommen (verdeckt wohnungslose Personen). Rund 47.300 Personen lebten auf der Straße oder in Behelfsunterkünften. Berücksichtigt man rund 15.600 Doppelerfassungen, leben in Deutschland damit insgesamt rund 531.600 wohnungslose Menschen.

Gemäß der Erhebung zum Wohnungslosenbericht 2022 lebten am 31.01.2022 rund 263.000 wohnungslose Menschen in Deutschland.

Anmerkung:

Der spürbare Anstieg der Zahl in Deutschland lebender wohnungsloser Menschen von 263.000 im Januar 2022 auf 531.600 im Januar 2024 ist alarmierend und verdeutlicht einen klaren Handlungsbedarf.

Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 zu überwinden und hat hierfür am 24.04.2024 den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit beschlossen. Hierbei handelt es sich um einen bundesweiten Handlungsleitfaden, in dem erstmals Rahmenbedingen und Herausforderungen auf allen Ebenen identifiziert und abgebildet werden. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) war an der Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit beteiligt und vertritt die kommunalen Interessen auch im weiteren Prozess, etwa bei der Erstellung der Bundesempfehlungen zur Unterbringung wohnungsloser Menschen.

Um Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 zu überwinden, bedarf es jedoch weiterer Maßnahmen. Insbesondere der Bau von bezahlbarem Wohnraum ist entscheidend und muss stärker gefördert werden. Angesichts der weiter schrumpfenden Anzahl geförderten Wohnraums ist es dringend erforderlich, die Bundesfördermittel in diesem Bereich zu verstetigen und langfristig zu erhöhen.

Weitere Informationen

Der Wohnungslosebericht 2024 ist neben weiteren Informationen auch zum Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit unter folgendem Link abrufbar: www.bmwsb.bund.de

26.02.2025