Entwicklung der Grundsteuereinnahmen
Nach aktuellen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes hat sich das Aufkommen aus der Grundsteuer in den vergangenen zehn Jahren um gut ein Viertel erhöht. Der Anstieg liegt damit unter der allgemeinen Teuerungsrate und ist weit weg von der Explosion der kommunalen Ausgaben um über zwei Drittel auf zuletzt über 333 Mrd. Euro. Die aktuellen Zahlen unterstreichen damit, dass die Städte und Gemeinden in der Vergangenheit Hebesätze trotz fiskalischer Zwänge insgesamt nur in moderater Höhe nach oben angepasst haben.
Am 12.02.2025 hat das Statistische Bundesamt aufbereitete Zahlen zur Entwicklung des Aufkommens aus der Grundsteuer auf Basis der Statistik über den Steuerhaushalt im 1. Halbjahr 2024 sowie des Realsteuervergleichs 2013 bis 2023 veröffentlicht. Nach dem 1. Halbjahr 2024 lagen die Einnahmen der Gemeinden aus der Grundsteuer bei 8,0 Mrd. Euro, davon 7,8 Mrd. Euro Grundsteuer B.
Im Jahr 2023 belief sich das Aufkommen aus der Grundsteuer auf 15,5 Mrd. Euro; im Jahr 2013 waren das 12,4 Mrd. Euro. Damit sind die Grundsteuereinnahmen der Städte und Gemeinden seit dem Jahr 2013 um 25,2 Prozent gestiegen.
Die Entwicklung des Grundsteueraufkommens war dabei in den Ländern äußerst unterschiedlich. Während das Aufkommen prozentual in den Kommunen in Hessen (+56,5 Prozent), im Saarland (+44,9 Prozent) und in Rheinland-Pfalz (+42,2 Prozent) besonders stark anstieg, fielen im Vergleich hingegen die Aufwuchsraten in Sachsen (+12,3 Prozent) und Sachsen-Anhalt (+13,3 Prozent) deutlich geringer aus und liegen damit weit unter dem bundesweiten Durchschnitt.
Trotz der Steigerung beim Aufkommen ist der Anteil der Grundsteuer an den gemeindlichen Steuereinnahmen von 14,8 Prozent im Jahr 2013 auf 11 Prozent in 2023 zurückgegangen. Auch hier gibt es Unterschiede zwischen den Ländern. Während die saarländischen Kommunen mit 13,5 Prozent einen besonders hohen Anteil an den Gemeindesteuern aufwiesen, war die Grundsteuer prozentual in Gemeinden in Bayern (7,9 Prozent) und Baden-Württemberg (9,2 Prozent) weniger bedeutsam.
Anmerkung:
Die Steigerungsrate des Grundsteueraufkommens in den Jahren 2013 bis 2023 um 25,2 Prozent auf 15,5 Mrd. Euro mag auf den ersten Blick hoch erscheinen, tatsächlich liegt der Aufwuchs damit aber noch unter dem Inflationsniveau von 27,7 Prozent in dieser Zeitspanne. Im selben Zehnjahreszeitraum sind im Übrigen die Ausgaben der Kommunen (Kernhaushalte Flächenländer) von 195,65 Mrd. Euro im Jahr 2013 auf 333,25 Mrd. Euro im Jahr 2023 um satte 70,3 Prozent förmlich explodiert.
Dass die Steigerungen in den Kommunen in Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland gleichwohl am höchsten waren, ist sicherlich auch auf die im Betrachtungszeitraum äußerst schwierige Finanzlage sowie hohe Verschuldung zurückzuführen.
Die Zahlen unterstreichen insgesamt, dass die Erhöhungen bei den Hebesätzen in der Vergangenheit in der Summe moderat waren. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der ausgesetzten Hauptfeststellungen und damit weitgehend über Jahrzehnte der fehlenden Wertanpassungen im alten Grundsteuerrecht. Da allein größere Investitionen oder Neubau zu höheren Grundsteuereinnahmen führten, liegen die Hebesatzanpassungen bei der Grundsteuer B tatsächlich sogar deutlich unter der allgemeinen Teuerungsrate.
Bei der Bewertung der Hebesätze im interkommunalen Vergleich und der hieraus abgeleiteten interaktiven Karte (s. service.destatis.de) sind ebenfalls die unterschiedlichen maßgeblichen Wertverhältnisse zu beachten, so z. B. zwischen altem und neuen Bundesgebiet. Auch die aktuell umgesetzte Grundsteuerreform wird wegen der teils unterschiedlichen Ländermodelle die Vergleichsstörungen nicht beseitigen, im Gegenteil werden beispielsweise in den Ländern mit einer ausgeweiteten Hebesatzautonomie sogar interkommunale Vergleiche innerhalb eines Bundeslandes zukünftig erschwert.
Weitere Informationen:
Destatis Genesis Datenbank - Statistik über das Steueraufkommen (Code 71211): www-genesis.destatis.de
Destatis Genesis Datenbank – Realsteuervergleich (Code 71231): www-genesis.destatis.de