Starker Anstieg von Grundsicherungs-Empfängern im Alter
Rund 1,26 Mio. Personen haben im Dezember 2024 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) bezogen. Wie das Statistische Bundesamt am 28.03.2025 mitteilte, waren das rund 49.000 oder 4,1 % mehr als im Vorjahr. Eine Hauptursache des starken Anstiegs ist die Zahl leistungsberechtigter Geflüchteter aus der Ukraine. Sie stieg von rund 87.000 im Dezember 2023 auf insgesamt rund 99.000 im Dezember 2024 und damit um 14,6 %. Leistungsberechtigt sind Erwachsene, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 SGB XII erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.
Von Ende 2023 bis Ende 2024 stieg ausschließlich die Empfängerzahl bei der Grundsicherung im Alter, während die Zahl der Empfängerinnen und -empfänger von Grundsicherung bei Erwerbsminderung konstant blieb. Insgesamt erhielten rund 739.000 bzw. 58,6 % der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Dezember 2024 Grundsicherung im Alter. Das heißt, sie hatten die Altersgrenze nach dem SGB XII erreicht oder überschritten. Dies entspricht einem Anstieg von 7,1 %. Vor dem Jahr 1947 geborene Personen erreichten die Altersgrenze mit 65 Jahren; für 1947 und später Geborene wird die Altersgrenze seit dem Jahr 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Im Dezember 2024 lag die Altersgrenze daher bei 66 Jahren.
Rund 522.000 bzw. 41,4 % der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung waren im Alter zwischen 18 Jahren und der Altersgrenze. Sie erhielten die Leistung demnach aufgrund einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung. Das bedeutet, sie konnten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung für einen nicht absehbaren Zeitraum täglich keine drei Stunden unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein.
Der aktuelle Anstieg der Zahl der Leistungsberechtigten bei der Grundsicherung geht auch auf eine im Vergleich zu den Vorjahren überdurchschnittliche Anhebung der Regelsätze zum 01.01.2024 zurück und führte somit zu einem größeren Kreis von Leistungsberechtigten.
Sozialpolitisch wichtig ist die frühzeitige Vermeidung von Altersarmut. Entscheidender Punkt für eine ausreichende Alterssicherung ist ein ausreichendes Einkommen zu Zeiten der Erwerbstätigkeit. Dies erfordert zunächst mehr Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt durch aktive Arbeitsmarktpolitik. Zugleich muss bei jedem Einzelnen zeitig das Bewusstsein geweckt werden, wie wichtig die eigene Verantwortung für eine ausreichende Alterssicherung ist.