Bundestag beschließt Freistellungsmöglichkeit ehemaliger Bahnbetriebsflächen
Bundestag und Bundesrat haben einen von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) in geänderter Fassung beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, § 23 AEG so zu ändern, dass Bahnflächen auch ohne das derzeit notwendige „überragende öffentliche Interesse“ freigestellt werden können – vorausgesetzt, ein Verkehrsbedürfnis besteht nicht mehr und ein langfristiger Nutzungsbedarf ist nicht absehbar. Kommunen erhalten damit unter bestimmten Voraussetzungen wieder die Möglichkeit, wichtige Entwicklungsprojekte auf ehemaligen Bahnflächen durchzuführen und die dafür notwendigen Flächen beim Eisenbahnbundesamt entwidmen zu lassen. [mehr]