Wasserwende muss an Fahrt aufnehmen

Wasser Wasserstoff

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat gegenüber der Rheinischen Post am 15. Juni 2025 folgendes Statement für die notwendige Wasserwende abgegeben:

„Langanhaltende Hitze- und Dürreperioden führen auch in Deutschland immer häufiger zu regionalen Wasserknappheiten. Ein sparsamer und bewusster Umgang mit Trinkwasser wird daher mit Blick auf den Klimawandel immer wichtiger. Die zum Teil von Hitze und Dürre geprägten letzten Sommer haben verdeutlicht, dass die Wasserwende auch in Deutschland weiter an Fahrt aufnehmen muss. Der Klimawandel wird die Situation weiter verschärfen. Um die kommunale Trinkwasserversorgung langfristig zu sichern, müssen konkrete Maßnahmen zur flächendeckenden Sicherstellung der Wasserversorgung ergriffen werden. Mit Blick auf die Trinkwasserversorgung ist ein aktives Wassermanagement erforderlich. Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel für den Menschen. Insoweit ist die Nationale Wasserstrategie des Bundes zu begrüßen und zeitnah in Abstimmung mit Ländern und den Kommunen umzusetzen. Hierzu gehört auch eine gemeinsame Finanzverantwortung von Bund, Ländern und Kommunen. Expertenschätzungen zu Folge müssen jährlich allein im Bereich der Klimaanpassung bis zu 8 Mrd. Euro investiert werden. Dies können nicht allein die Kommunen schultern.

Mögliche Interessenkonflikte bei der Wasserversorgung müssen im Übrigen grundsätzlich im Sinne einer eindeutigen Priorisierung der Wassernutzung gelöst werden. Wo nicht genug Wasser für alle Abnehmer vorhanden ist, muss die öffentliche Wasserversorgung stets Vorrang haben. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, sollte mit Blick auf Hitze- und Dürreperioden insbesondere der Ausbau von lokalen Wasserspeichern, aber auch der Bau von modernen, klimaneutralen Verbundstrukturen mit benachbarten Trinkwasserversorgern verstärkt in den Blick genommen werden. Auch die Landwirtschaft ist gefordert, schon beim Anbau auf Pflanzen zu setzen, die mit weniger Wasser auskommen. Je nach Region werden wir auch zusätzliche Verbundnetze und Fernleitungen benötigen, um regionale Unterschiede bei der Wasserverfügbarkeit auszugleichen.

Zahlreiche Städte und Gemeinden haben zudem bereits Hitzeaktionspläne erarbeitet oder Maßnahmen in Klimaanpassungsstrategien niedergelegt. Im Bereich der Stadtentwicklungsplanung bedarf es hier neben der Schaffung von ausreichend Schattenplätzen und Freiluftschneisen verstärkter blau-grüner Infrastrukturen für eine natürliche Abkühlung der Innenstädte. Hier können insbesondere Versickerungsflächen für das Regenwasser im Sinne des sog. Schwammstadtprinzips und auch die Bereitstellung von Trinkbrunnen in den Innenstädten helfen. Hitzepläne berücksichtigen im Übrigen auch besonders betroffene Einrichtungen wie Krankenhäuser und Behinderten- sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen. Hier bleibt es erforderlich, dass konkrete und einrichtungsbezogene Maßnahmenpläne erarbeitet werden. Es kann allerdings nicht sein, dass auch die Themen Prävention und Gesundheitsförderung im Zusammenhang mit dem Klimawandel allein den Kommunen überantwortet werden. Nur ein Bruchteil der Klimaprojekte wird derzeit durch den Gesundheitssektor finanziert. Wir brauchen daher zwischen den staatlichen Ebenen und den Sozialversicherungsträgern zukünftig einen Konsens, was die Kommunen leisten können, aber auch was Bund, Länder und Sozialversicherungsträger, insbesondere die Krankenkassen, einbringen können. Wir sollten uns hier auch an guten Beispielen aus dem Ausland orientieren, wie z. B. dem Hitzeregister in Frankreich. Im Falle von längeren Hitzeperioden werden die Menschen, die in dem Register erfasst sind, regelmäßig angerufen und im Notfall zum Beispiel mit Wasser versorgt.

Schließlich muss die Bevölkerung für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Trinkwasser weiterhin sensibilisiert und hierzu angehalten werden. Dies betrifft sowohl eine sparsame Nutzung in Zeiten der Wasserknappheit, also z. B. der Verzicht auf das Rasensprengen oder die Befüllung privater Pools, als auch Informationen zu sonstigen wassersensiblen Maßnahmen auf Grundstücken. Nur so kann eine Anordnung von temporären Nutzungsbeschränkungen als letztes Mittel verhindert werden.“

Anmerkung:

Auch an Sachsen-Anhalt gehen Hitze- und Dürreperioden nicht spurlos vorüber. Unser Land ist eines der trockensten Bundesländer Deutschlands. Das Frühjahr 2025 war, so ist es der Pressemitteilung 68/2025 des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) vom 05.06.2025 zu entnehmen, in Sachsen-Anhalt zu warm und zu trocken, was die Probleme deutlich vor Augen führt: Dürre; noch vor der eigentlichen Vegetationsperiode. Dies zeigt einmal mehr die Dringlichkeit eines Umsteuerns. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit geben die Gewissheit, dass insbesondere langanhaltende Trockenperioden große Schäden verursachen.

Umweltminister Prof. Dr. Willingmann macht sich deshalb das Motto des internationalen Tages der Umwelt: „Unser Wasser wertschützen“ zu eigen und wirbt für einen verantwortungsvollen Umgang mit Wasser und für Investitionen in ein modernes Wassermanagement. Eine zentrale Bedeutung räumt er dafür dem aktuell im Landtag beratenen neuen Wassergesetz ein. Der Gesetzentwurf sieht ein zukunftsfähiges, modernes Instrumentarium für die Etablierung eines nachhaltigen Wassermanagements vor. Der Städte- und Gemeindebund hat gemeinsam mit dem Wasserverbandstag e. V. im April nochmals gegenüber den Parlamentariern für eine schnellstmögliche Beschlussfassung zu diesem Gesetz geworben, denn alle stehen gemeinsam vor der Aufgabe, sich mit den Folgen des Klimawandels auseinanderzusetzen und die Weichen für die Zukunft neu zu stellen, in Sachsen-Anhalt insbesondere für eine angepasste Gewässerbewirtschaftung.

Dass dies notwendig ist, zeigt sich auch daran, dass auch in diesem Jahr bereits erste Landkreise auf die anhaltende Trockenheit reagieren. So ist der Medienberichterstattung zu entnehmen, dass der Landkreis Harz im Juni zu einem sparsamen Umgang mit Wasser aufgerufen hat. Der Altmarkkreis Salzwedel hat mit Wirkung ab 24.06. bereits ein Wasserentnahmeverbot erlassen, im Landkreis Stendal befand sich ein solches zu dieser Zeit in Vorbereitung.

Grund zur Panik besteht gleichwohl nicht. Ausgelöst durch eine BUND-Studie, die zu dem Ergebnis kam, dass in 201 von 401 Kreisen und Städten Grundwasserstress herrsche, also mehr Wasser entnommen werde, als gebildet werden könne, hat sich das Bundesumweltamt auf eine Anfrage der F.A.Z. dahingehend geäußert, dass es in den vergangenen Jahren weder bei Qualität noch bei Verfügbarkeit zu einer wesentlichen Verschlechterung gekommen sei. 95 Prozent aller Grundwasserkörper seien, bewertet nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie, in einem guten Zustand.

Bereits im Sommer 2024 hatte das MWU in seiner Pressemitteilung 86/2024 vom 22.07.2024 informiert, dass die starken Regenfälle im Winter 2023/2024 in Sachsen-Anhalt zu einer Erholung der Grundwasserstände geführt haben, die vielerorts wieder im Bereich der mittleren Wasserstände, also der mehrjährigen monatlichen Vergleichswerte lagen. Diese Nachrichten sind erfreulich, sollten aber dennoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine Anpassung des Wassermanagements notwendig ist, um diesen Zustand auch mittel- und langfristig möglichst zu erhalten.

06.08.2025