KfW-Studie ermittelt Investitionsbedarf für die regionale Energiewende
Die Energiewende erfordert mindestens 535 Mrd. Euro bis zum Jahr 2045 – zwei Drittel davon bereits bis 2035. Diesen Investitionsbedarf hat eine von der KfW-Bank veröffentlichten Studie ermittelt. Die enormen finanziellen Bedarfe der Energieversorger für die regionale Umsetzung der Energie- und Wärmewende sind auch das Ergebnis einer aktuellen VKU-Umfrage. Angesichts der durch die KfW ermittelten Finanzierungslücke von 346 Mrd. Euro sind neue Finanzierungsmodelle, aber auch politische Unterstützung notwendig, um die Transformation erfolgreich zu gestalten.
Im regionalen Versorgungsbereich erfordern Energie- und Wärmewende bis 2045 Investitionen von insgesamt 535 Mrd. Euro. Diesen Bedarf hat die im Auftrag der KfW erstellte Studie von PwC Deutschland ermittelt. Aus eigener Kraft können die Energieversorger jedoch nur etwa ein Viertel des Bedarfs finanzieren. Weitere zehn Prozent können durch öffentliche Fördermittel gedeckt werden. Somit bleibt eine Finanzierungslücke von 346 Mrd. Euro, die über 47 Mrd. Euro neues Eigenkapital und 299 Mrd. Euro Fremdkapital geschlossen werden muss. Für die Berechnung wurde unterstellt, dass die Unternehmen eine Eigenkapitalquote von mindestens 25 Prozent aufrechthalten. Besonders angespannt ist die Situation von Stadtwerken, deren Gewinne insbesondere angesichts des hohen kommunalen Finanzierungsdefizit für die Querfinanzierung anderer kommunaler Aufgaben benötigt werden. Die Aufnahme von Fremdkapital über Bankenkredite ist nur begrenzt möglich.
Laut PwC belaufen sich die Kredite deutscher Banken an Energieversorgern derzeit auf rund 130 Mrd. Euro. Selbst bei zusätzlicher Kreditaufnahme wäre bis 2035 nur ein Nettozuwachs von etwa 100 Mrd. Euro realistisch. Regionale und auf die Energiewirtschaft spezialisierte Banken stoßen hier laut Studie an ihre Grenzen. Die Studie schlägt daher neue Finanzierungswege vor: etwa Schuldscheindarlehen, staatlich gestützte Kreditprogramme, Verbriefungen oder auch Mischfinanzierungen aus Eigen- und Fremdkapital. Für die als unabdingbar erachtete Eigenkapitalstärkung der kommunalen Energieversorger hat der Verband öffentlicher Banken (VÖB) bereits Vorschläge gemacht, die jedoch teilweise eine Anpassung des Kommunalrechts in den Bundesländern erfordern würden.
Anmerkung:
Der ermittelte Investitionsbedarf für die Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 geht auch aus einer aktuellen Umfrage des VKU hervor. Besonders in der für die Zukunft der Wärmeversorgung relevanten Frage gehen 51 Prozent der befragten Versorger nicht mehr davon aus, dass diese unter den geltenden Rahmenbedingungen für Bürger und Wirtschaft langfristig bezahlbar bleibt. Angesichts angespannter kommunaler Haushalte, begrenzter Eigenmittel und eingeschränkter Kreditvergaben werden für diesen Aspekt der Transformation insbesondere zusätzliche Fördermittel befürwortet – etwa die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW). Grundsätzlich sind laut VKU-Umfrage auch neue Finanzierungsinstrumente, wie der geplante Energiewendefonds, der privates Kapital mobilisieren soll, erforderlich. Die Bundesregierung könnte bereits mit dem Haushalt 2026 die Grundlagen für einen solchen Investitionsfonds legen und die Förderkulisse stärken. Darüber hinaus fordern die Versorger strukturelle Reformen beim Rechtsrahmen der Wärmewende und mahnen eine höhere Kosteneffizienz an, beispielsweise durch Vermeidung von Doppelförderung. Damit wird durch VKU und KfW deutlich: Ohne eine starke öffentliche Förderung, klare gesetzliche Rahmenbedingungen und neue Finanzierungsmodelle ist die erfolgreiche Umsetzung der Energie- und Wärmewende infrage gestellt.