Einigung des Bundeskabinetts auf Bürgergeldreform
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende beschlossen. Mit dem 13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) soll das Verhältnis von Solidarität und Eigenverantwortung neu justiert werden. Die Reform hat weitreichende Auswirkungen auf die Arbeit der Jobcenter und damit auf Städte und Gemeinden.
Künftig soll das bisherige „Bürgergeld“ unter dem Begriff „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ geführt werden. Im Mittelpunkt der Neuregelungen stehen Änderungen bei Vermittlung, Mitwirkungspflichten und individueller Unterstützung. Ziel ist es, die Jobcenter zu stärken und die Erwartungen an Leistungsberechtigte zu präzisieren, um ihre Integration in den Arbeitsmarkt zu verbessern. Gleichzeitig soll die Grundsicherung weiterhin eine verlässliche Absicherung des Lebensunterhalts gewährleisten.
Zentrale Elemente der Reform sind eine frühere und konsequentere Anwendung von Leistungsminderungen. Bei Pflichtverletzungen, etwa der Ablehnung einer als zumutbar eingestuften Arbeit, kann die monatliche Leistung künftig für drei Monate um 30 Prozent gemindert werden. Dies entspricht derzeit einem Betrag von rund 150 Euro pro Monat. Auch Mitwirkungspflichten sollen verbindlicher ausgestaltet werden: Werden zwei Termine im Jobcenter ohne wichtigen Grund versäumt, ist eine Leistungsminderung vorgesehen. Bei einem weiteren unentschuldigten Terminversäumnis können die Geldleistungen vorübergehend vollständig entfallen; die Kosten der Unterkunft werden in diesem Fall direkt an den Vermieter ausgezahlt. Erscheint die betroffene Person innerhalb eines Monats im Jobcenter, werden die Leistungen nachträglich gewährt, andernfalls kann der Leistungsanspruch vollständig entfallen.
Anmerkung:
Für die kommunale Ebene sind diese Strukturveränderungen insofern wichtig, wenn Kommunen als Träger der Jobcenter an der Umsetzung der Reform maßgeblich beteiligt sind. Eine Stärkung von Vermittlung, Qualifizierung und Betreuung kann die Chancen auf nachhaltige Arbeitsmarktintegration verbessern und so zur sozialen Stabilität vor Ort beitragen.
Dass künftig eine stärkere Aktivierung und individuelle Unterstützung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den Fokus gestellt werden, ist zu begrüßen. Eine sozial ausgewogene Grundsicherung bleibt entscheidend für die soziale Stabilität vor Ort. Zugleich wird betont, dass die Umgestaltung nicht zu einer zusätzlichen Belastung kommunaler Aufgaben führen darf. Kommunen sehen sich in der Praxis mit komplexen Anforderungen der Arbeitsvermittlung konfrontiert.