Kommunale Pilotprojekte in Bayern & Hessen als Blaupause für Verwaltungsdigitalisierung

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Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) und die Länder Bayern und Hessen haben einen neuen Umsetzungsansatz für die flächendeckende Einführung von Online-Diensten in den Kommunen vorgestellt. Noch im ersten Quartal startet mit den bereits laufenden Pilotkommunen in Hessen und Bayern ein neues Vorgehen, das eine Blaupause für ganz Deutschland werden soll. Kern des neuen Ansatzes ist die Beauftragung eines Generalunternehmers sowie die Verpflichtung der beiden Länder, bis Ende 2026 jeweils fünf Verwaltungsleistungen flächendeckend digital anzubieten. Ab dem Sommer 2026 soll das Programm auch für weitere Länder geöffnet werden.

Die grundlegende Zielstellung bei der Beauftragung eines Generalunternehmers ist, dass dieser die Ende-zu-Ende-Verantwortung für den Rollout der Online-Dienste in den Kommunen übernimmt. Dies schließt die technische Integration, das organisatorische Onboarding der Kommunen, die Koordination aller beteiligten Akteure und die Begleitung bis zur tatsächlichen Betriebsfähigkeit ein.

Der Generalunternehmer übernimmt die Verantwortung bis Ende 2026. Die Länder Bayern und Hessen sagen zu, die landesseitigen Voraussetzungen und Mitwirkungsleistungen sicherzustellen, die für das Erreichen dieses Ziels erforderlich sind. Für spätere Beauftragungen sind nach Erwartung des BMDS Skaleneffekte und sinkende Kosten zu erwarten. Es soll von Beginn an ein skalierungsfähiges Vertrags- und Organisationsmodell sichergestellt werden, das es ermöglicht, ab Sommer 2026 weitere interessierte Länder aufzunehmen.

Bayern und Hessen verpflichten sich, bis Ende des Jahres 2026 jeweils fünf Verwaltungsleistungen flächendeckend digital bereitzustellen. Es geht dabei nicht um die Entwicklung neuer Dienste, sondern um den flächendeckenden Anschluss der kommunalen Behörden an bereits vorhandene Online-Dienste.

In Bayern sind es die Leistungen Online-Ummeldung, Online-Beantragung des Führerscheins, Online-Beantragung von Bauvorbescheid und Baugenehmigung, Online-Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung und Online-Waffenrechtliche Erlaubnisse. In Hessen sind es die Leistungen Online-Ummeldung, Online-Beantragung des Führerscheins (Erstantrag), Online-Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung, Online-Unterhaltsvorschuss, Online-Anlagengenehmigung und -zulassung. Alle ausgewählten Leistungen haben hohe Nutzungszahlen.

Hintergrund

Der neue Umsetzungsansatz ist Ergebnis der im Herbst 2025 gestarteten Digitalisierungsoffensive von Bund, Hessen und Bayern, deren Ergebnis eine Blaupause für die schnellere Flächendeckung der Digitalen Verwaltung in ganz Deutschland sein soll. In jeweils sechs bayerischen und hessischen Pilotkommunen fanden Workshops statt, in denen zentrale Hürden identifiziert wurden. Im Prozess wurde auch auf Erfahrungen aus anderen Ländern wie Rheinland-Pfalz, Brandenburg und Sachsen-Anhalt zurückgegriffen. Aus diesen Erkenntnissen haben der Bund und die beteiligten Länder die neuen Maßnahmen abgeleitet.

Anmerkung:

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) begrüßt die geplante Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen mit dem Ziel einer bundesweit erfolgreichen Verwaltungsdigitalisierung über die Pilotprojekte hinaus ausdrücklich. Dies gilt insbesondere für die Pläne, nicht nur in einzelnen Pilotkommen, sondern perspektivisch bundesweit flächendeckende Roll-out und Roll-in Strukturen für die Unterstützung und Beratung in den Kommunen zu etablieren. Dies greift die bereits im Jahr 2023 im sogenannten Kommunalpakt gemachten Zusagen des Bundes wieder auf und kann die flächendeckende Verfügbarkeit digitaler Services beschleunigen.

Informationen zu den geplanten Vorhaben liegen bedauerlicherweise bislang kaum vor, eine Einbindung der kommunalen Spitzenverbände erfolgte nicht. Erst jetzt wurden Informationen über die Presse und den IT-Planungsrat bekannt gegeben.

Aus hiesiger Sicht sind weitere Informationen zum geplanten Vorgehen erforderlich, insbesondere zu den verfügbaren Finanzmitteln, zum geplanten Start in den weiteren Bundesländern und zur Frage, welche kommunalen IT-Dienstleister in welchem Umfang Unterstützungsleistungen anbieten werden. Zudem wäre wichtig zu erfahren, wer die Auswahl über die Verwaltungsleistungen getroffen hat, die nun prioritär bis Jahresende flächendeckend verfügbar sein sollen. Dabei ist eine Information darüber, ob und in welcher Form eine Einbindung der kommunalen Ebene über die Pilotprojekte hinaus erfolgt, besonders bedeutsam.

Grundsätzlich ist die Zielsetzung zu unterstützen, die Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland zu beschleunigen. Dies sollte jedoch nicht zu mangelnder Kommunikation und Information und in der Folge zu fehlender Transparenz über die Entwicklung und den Stand der Projekte führen. Die Kommunen sollten über die kommunalen Spitzenverbände in die Vorhaben und Pläne, die die Verwaltungsdigitalisierung in den Kommunen betreffen, künftig deutlich besser eingebunden werden. Auch mit Blick auf die weiteren wichtigen Digitalisierungsvorhaben, etwa den sogenannten „Deutschland-Stack“ oder die geplante „EUDI-Wallet“ ist dies von entscheidender Bedeutung, um diese Projekte zum Erfolg zu führen.

Weitere Informationen:

Die Pressemitteilung des BMDS ist abrufbar unter: https://bmds.bund.de/aktuelles/pressemitteilungen/detail/digitale-verwaltung-bund-bayern-und-hessen-starten-neuen-umsetzungsansatz

23.02.2026