Abschlussbericht der Kommission zur Sozialstaatsreform

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Die aus neun Bundesressorts, fünf Bundesländern sowie den drei kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene zusammengesetzte Kommission zur Sozialstaatsreform hat seit September 2025 unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) intensiv beraten. In wöchentlichen Sitzungen wurden über 90 externe Inputgeber angehört, darunter Sozial- und Wirtschaftsverbände, Leistungsträger, wissenschaftliche Institute sowie Expertinnen und Experten aus Praxis, Sozialgerichtsbarkeit und Wissenschaft. Ziel der Kommissionsarbeit war es, Vorschläge für eine grundlegende Vereinfachung, Harmonisierung und Modernisierung der steuerfinanzierten Sozialleistungen zu erarbeiten.

Nach Abschluss der Beratungen wurde der Abschlussbericht mit dem Titel „Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform“ am 27.01.2026 an die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas, übergeben, während die Vorlage des Berichts formell am 28.01.2026 erfolgte. Wir informierten zuletzt mit E-Mail-Rundschreiben vom 28.01.2026.

Im Vorwort des Abschlussberichts weist die Kommission ausdrücklich auf die historisch einmalige Defizitsituation der Städte, Landkreise und Gemeinden hin. Als wesentliche Ursachen werden die seit Jahren stark steigenden Ausgaben, vor allem in der Eingliederungshilfe, der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Hilfe zur Pflege benannt. Obwohl diese Themen außerhalb des formalen Auftrags der Kommission lagen, wird die Dringlichkeit tragfähiger Lösungen deutlich betont.

Der Bericht enthält insgesamt 26 Empfehlungen und benennt vier zentrale Handlungsfelder: die Neusystematisierung von Sozialleistungen, die Verbesserung von Erwerbsanreizen, umfassende Rechtsvereinfachungen sowie die Digitalisierung und Modernisierung der Sozialverwaltung. Im Kern schlägt die Kommission vor, mehrere bislang getrennte Leistungen – insbesondere Leistungen nach dem SGB II, die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII, das Wohngeld sowie den Kinderzuschlag – in einem neuen, einheitlichen Sozialleistungssystem zusammenzuführen. Ziel ist eine Leistungsgewährung „aus einem Guss“, die für Leistungsberechtigte transparenter und für die Verwaltung effizienter ausgestaltet ist.

Eng damit verbunden ist der Vorschlag einer klarer strukturierten Verwaltungszuständigkeit. Künftig sollen nur noch zwei Behördenstränge bestehen: die Jobcenter für erwerbsfähige Leistungsberechtigte sowie die Kommunen für nicht erwerbsfähige Personen. Die Zuordnung der bislang bei Wohngeldstellen und Familienkassen betreuten Personenkreise soll sich konsequent am Erwerbsfähigkeitskriterium orientieren. Kommunale Jobcenter werden im Bericht ausdrücklich hervorgehoben, da sie bereits heute – ohne Änderung des Grundgesetzes – Zuständigkeiten für beide Personengruppen bündeln können. Ergänzend empfiehlt die Kommission, persönliche Beratung durch gebündelte Erstanlaufstellen für möglichst alle Sozialleistungen vor Ort zu stärken.

Zur Verbesserung von Erwerbsanreizen schlägt die Kommission eine veränderte Einkommensanrechnung vor. Geringfügige Einkommen sollen stärker, höhere Einkommen hingegen weniger stark angerechnet werden, um sozialversicherungspflichtige Beschäftigung attraktiver zu machen. In diesem Zusammenhang soll der bisherige Grundabsetzbetrag von 100 Euro im SGB II halbiert werden. Für EU-Ausländerinnen und -Ausländer wird empfohlen, den Zugang zu Sozialleistungen stärker als bisher an eine nachhaltige und umfassendere Beschäftigung zu knüpfen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Rechtsvereinfachung. Die Kommission regt an, zentrale Begriffe des Sozialrechts – insbesondere Einkommensbegriffe, Haushaltsdefinitionen, Bedarfsgemeinschaften sowie Altersstufen – schrittweise zu vereinheitlichen. Zudem soll der Parallelbezug von Unterhaltsvorschuss und existenzsichernden Sozialleistungen beendet und der Unterhaltsrückgriff in spezialisierten, zentralen Stellen gebündelt werden. Weitere kurzfristig umsetzbare Vereinfachungen im SGB II und SGB XII sollen die Jobcenter und Träger der Sozialhilfe spürbar entlasten. Die Eingliederungshilfe war nicht Gegenstand des Arbeitsauftrags, gleichwohl empfiehlt die Kommission, den laufenden Dialogprozess des BMAS zu nutzen, um auch Maßnahmen zur zeitnahen Begrenzung der Kosten in den Blick zu nehmen.

Im Bereich der Digitalisierung spricht sich die Kommission für eine plattformbasierte Modernisierung der Sozialverwaltung aus. Vorgesehen ist ein digitales Sozialportal als zentraler Zugang zu wesentlichen Sozialleistungen von Bund, Ländern und Kommunen im Sinne eines One-Stop-Shops. Verwaltungsprozesse sollen stärker in Back-Office-Strukturen gebündelt werden, um Effizienzgewinne zu realisieren. Zugleich sollen Bund, Länder und Kommunen verbindliche Vorgaben zu IT-Standards, zur Nutzung zentral bereitgestellter Softwarelösungen und zum Anschluss an das digitale Zugangsportal vereinbaren. Auch der Sozialdatenschutz soll vereinfacht werden; insbesondere soll der Ersterhebungsgrundsatz zwischen Behörden der Sozialverwaltung entfallen.

Am Ende des Berichts skizziert die Kommission Perspektiven zur Umsetzung der Empfehlungen. Danach sollen die leistungsrechtlichen und organisatorischen Maßnahmen spätestens bis Ende 2027 umgesetzt sein; die Digitalisierungsempfehlungen sollen schrittweise folgen. Die ambitionierte Zeitschiene unterstreicht den erheblichen Reformdruck.

Der vollständige Abschlussbericht ist u. a. abrufbar auf der Website des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung unter www.bmds.bund.de/aktuelles.

Anmerkungen:

Der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt war über die Bundesverbände fortlaufend in den Prozess eingebunden und hat sich am 15.10.2025 mittels einer schriftlichen Stellungnahme unter Beteiligung der eigenen Mitgliedschaft gegenüber den Bundesverbänden positioniert. Darüber hinaus haben die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene die Arbeiten der Kommission kontinuierlich begleitet und ihre Positionen eingebracht.

Aus Sicht der Kommunen in Sachsen-Anhalt sind zahlreiche Empfehlungen der Kommission grundsätzlich zu begrüßen, insbesondere dort, wo Vereinfachungen, Digitalisierung und eine Bündelung von Zuständigkeiten zu kurzfristigen Entlastungen der Verwaltung führen können. Positiv hervorzuheben sind vor allem die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Reduzierung paralleler Leistungsbezüge und zur Vereinheitlichung zentraler Rechtsbegriffe. Zugleich bleibt festzuhalten, dass konkrete Vorschläge zur finanziellen Entlastung der kommunalen Haushalte weiterhin fehlen.

Angesichts der angespannten Haushaltslage vieler Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden in Sachsen-Anhalt wird es entscheidend darauf ankommen, dass die angekündigten weiteren Prozesse auf Bundesebene tatsächlich zu wirksamen Begrenzungen der Sozialausgaben führen und die Kommunen frühzeitig und praxisnah in die Umsetzung eingebunden werden.

09.03.2026