Vorläufige Feststellung der Europäischen Kommission – TikTok verstößt gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA)

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Die Europäische Kommission hat am 06.02.2026 vorläufig festgestellt, dass TikTok aufgrund seiner suchterzeugenden Gestaltung gegen das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) verstößt. Beanstandet werden insbesondere Funktionen wie das endlose Scrollen, das automatische Abspielen von Inhalten, Push-Benachrichtigungen sowie ein stark personalisiertes Empfehlungssystem.

Nach Auffassung der Kommission hat TikTok die mit diesen Mechanismen verbundenen Risiken nicht angemessen bewertet. Insbesondere seien mögliche Auswirkungen auf das Suchtverhalten und das Wohlbefinden von Minderjährigen nicht ausreichend berücksichtigt worden. Auch die bislang vorgesehenen Risikominderungsmaßnahmen, etwa Funktionen zur Bildschirmzeitverwaltung oder zur elterlichen Kontrolle, gelten als nicht hinreichend.

TikTok müsse sein „grundlegendes Design“ anpassen. Genannt werden unter anderem wirksame Nutzungspausen, auch während der Nacht, sowie Änderungen am Empfehlungssystem. TikTok erhält nun Gelegenheit zur Stellungnahme. Sollte sich die vorläufige Einschätzung bestätigen, droht eine Geldbuße von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Die Regulierung sozialer Medien gewinnt in der Europäischen Union zunehmend an Bedeutung, insbesondere um Risiken für das körperliche und psychische Wohlbefinden von Minderjährigen zu begrenzen. Nachdem in Australien ein Verbot sozialer Medien für unter 16-Jährige beschlossen wurde, prüft Spanien ein entsprechendes Verbot. Zudem sprach EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in ihrer Grundsatzrede zur Lage der Union im vergangenen Jahr von „Algorithmen, die die Schwächen von Kindern ausnutzen, um sie süchtig zu machen“.

Weitere Informationen:

Die vollständige Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 06.02.2026 ist abrufbar unter: ec.europa.eu/commission/presscorner

09.04.2026