Finanzministerkonferenz beschließt Rahmen für Nachhaltigkeitsstrategien der Haushalts- und Finanzpolitik
Am 24.09.2020 hat die Finanzministerkonferenz der Länder (FMK) mehrheitlich eine gemeinsame Nachhaltigkeitsstrategie beschlossen und sich dabei dafür ausgesprochen, bestehende Ansätze zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Rahmen der Haushalts- und Finanzpolitik gemeinsam weiter auszubauen. Potenziale in den Bereichen Finanzierung, Beteiligungen, Beschaffung und Flächenmanagement sollen dabei gehoben werden. Den Beschlüssen vorausgegangen war ein von einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe erstellter umfassender Bericht zu den Nachhaltigkeitsstrategien in den Finanzministerien und Finanzverwaltungen der Länder (s. unten). Der länderübergreifende Austausch soll weiter intensiviert und zur Jahreskonferenz der Finanzminister/innen im Jahr 2022 ein weiterer Fortschrittsbericht vorgelegt werden. Einigkeit bestand darüber, dass sich solide und tragfähige öffentliche Finanzen auf der einen und nachhaltiges Handeln auf der anderen Seite maßgeblich bedingen. Und damit auch die Voraussetzungen geschaffen werden, um auf Notsituationen bzw. Naturkatastrophen, wie aktuell zum Beispiel die Corona-Pandemie, angemessen reagieren zu können. Ferner haben sich die Finanzminister/innen der Länder darauf verständigt, sich neben der Investitionsquote über weitere Indikatoren einer wachstums- und zukunftsorientierten Haushalts- und Finanzpolitik auszutauschen, um so die Zukunfts- und Nachhaltigkeitsorientierung der öffentlichen Haushalte ggf. wirksamer gestalten zu können.
FMK-Bericht
Der umfassende FMK-Bericht zu den Ergebnissen einer Länderumfrage zu den Nachhaltigkeitsstrategien in den Finanzministerien und Finanzverwaltungen der Länder gibt einen guten ersten Überblick zur Nachhaltigkeit im Haushaltswesen, bei der Finanzierung, beim Beteiligungsmanagement, bei der Immobilien- und Flächenwirtschaft und im Beschaffungswesen.
Als mögliche alternative bzw. ergänzende Indikatoren für eine wachstums- und zukunftsorientierten Haushalts- und Finanzpolitik kommen die Bildung von Humankapital und die Verbesserung von wirtschaftlichen sowie sozialen und umweltbezogenen Rahmenbedingungen in Betracht. Auch weitere Aspekte könnten nach Auffassung der Länder einbezogen werden, wie zum Beispiel Ausgaben für Bildung, Kita, Zukunftstechnologie, demographischer Wandel, Integration, soziale Gerechtigkeit und Klimaschutz.
Mit Blick auf die Kommunen ist grundsätzlich festzuhalten, dass „Nachhaltige Städte und Gemeinden“ zu den 17 Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung zählen (Ziel 11). In diesem Zusammenhang heben die Länder in ihrem Bericht auch ihre (finanziellen) Leistungen an die kommunale Ebene hervor. Leistungen der Länder an ihre Kommunen werden mit Blick auf die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen zurecht als grundsätzlich nachhaltig eingestuft.
FMK-Beschluss: www.senatspressestelle.bremen.de
FMK-Bericht: www.senatspressestelle.bremen.de