Rekord-Gewerbesteuereinnahmen 2022

überweisung spenden

Wir kommen zurück auf vorherige Beiträge in welchen wir über die Gewerbesteuereinnahmen der sachsen-anhaltischen Städte und Gemeinden in den ersten drei Quartalen 2022 berichtet hatten. Der in diesen Quartalen zu beobachtende positive Entwicklungstrend der Gewerbesteuereinnahmen hat sich lt. Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes leicht abgeschwächt für das gesamte Jahr 2022 verstetigt. Verbuchten die Gemeinden bis zum 30.09.2022 bei den Einnahmen aus der Gewerbesteuer noch Zuwächse von 38 v. H. gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum, waren es zum Jahresende 34,7 v. H. Erstmalig wurde bei den Einnahmen die Milliardengrenze überschritten. 1,152 Mrd. Euro (brutto) nahmen die Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt 2022 ein. Das waren 297 Mio. Euro mehr als im Jahr zuvor.

Allerdings profitieren hiervon nicht alle Gemeinden gleichermaßen. Die Verteilung der Steuereinnahmen ist sehr heterogen. Während 93 von 218 Gemeinden die höchsten Gewerbesteuereinnahmen in den letzten 10 Jahren meldeten, zeigten 63 für 2022 ein geringeres Aufkommen. Die Gemeinden des Landes nahmen 2022 durchschnittlich pro Kopf 526,84 Euro Gewerbesteuer ein. 78,9 v. H. der Gemeinden lagen mit ihren pro Kopf-Einnahmen unter diesem Durchschnitt. Der Median betrug 313,18 Euro pro Kopf, was den großen Einfluss der gewerbesteuerstarken Ausreißer zeigt.

Die kreisfreien Städte Magdeburg und Halle (Saale) beeinflussten das Landesergebnis mit insgesamt 21,4 v. H. der landesweiten Einnahmen aus der Gewerbesteuer deutlich. Im kreisfreien Raum führen die Städte Leuna und Lutherstadt Wittenberg die Liste an.

Weitere Informationen können dem Statistischen Bericht „Gemeindefinanzen, Einzahlungen und Auszahlungen; Kassenstatistik 01.01.2022 – 31.12.2022“ entnommen werden, der aus dem Internetangebot des Statistischen Landesamtes (www.statistik.sachen-anhalt.de) abgerufen werden kann.

Bewertung:

Die Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen in Sachsen-Anhalt ist positiv zu bewerten und bestätigt die Erwartungen der zurückliegenden Steuerschätzung vom Herbst 2022. Gegenüber den Erwartungen zu Beginn des Jahres 2022 hat sich die Gewerbesteuer deutlich besser entwickelt. Bei einer Bewertung der positiven Entwicklung darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass die durchschnittlichen Steuereinnahmen der ostdeutschen Gemeinden pro Kopf im bundesweiten Vergleich seit vielen Jahren bei ca. 60 v. H. des vergleichbaren Aufkommens westdeutscher Gemeinden stagnieren. Dies führt in den neuen Bundesländern zu einer stärkeren Abhängigkeit der ostdeutschen Gemeinden von Einnahmen des Landes aus dem jeweiligen kommunalen Finanzausgleich.

Die Ergebnisse zeigen wiederum auch deutlich, dass die Gewerbesteuereinnahmen im Land sehr heterogen verteilt sind, sich die Situation in den Städten und Gemeinden damit sehr unterschiedlich präsentiert und bei weitem nicht alle an der landesweit positiven Entwicklung teilhaben. Die aktuellen Zahlen des Statistischen Landesamts Sachsen-Anhalts zeigen, dass die 35 aufkommensstärksten Gemeinden (15 v. H. der Gemeinden) knapp 2/3 des gesamten Gewerbesteueraufkommen 2022 erzielten. Diese Daten untermauern die langjährige Forderung des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt, dass der Aspekt der heterogenen Verteilung der Gewerbesteuer beim Finanzausgleich in Sachsen-Anhalt stärker berücksichtigt werden muss, denn die vom Land bisher als Maßstab unterstellten durchschnittlichen Einnahmen entsprechen vielfach nicht der Realität.

Der ungleichen Aufkommensverteilung stehen Mehrausgaben gegenüber, die wiederum alle Gemeinden, also auch die steuerschwachen, gleichermaßen treffen. Hierzu zählen beispielsweise immense Mehrausgaben für die Integration von Menschen aus der Ukraine aber auch aus anderen Krisengebieten der Welt, für Energie oder Soziales. Die Hilfen des Bundes und des Landes z. B. für Flüchtlinge und die Energiepreisbremsen decken bei weitem nicht die Mehrbelastungen. Hinzu kommen Belastungen der Gemeinden angesichts zahlreicher beschlossener oder geplanter Vorhaben des Bundes, die noch nicht ausfinanziert sind (z. B. die Ausweitung der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, die dauerhafte Ausfinanzierung des ÖPNV im Zuge des 49 Euro-Tickets oder die aktuelle Wohngeldreform) ebenso wie die im Zuge der aktuellen Tarifverhandlungen zu erwartenden Personalkostensteigerungen.

Abzuwarten bleibt, ob die positive Einnahmeentwicklung vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges und der damit ausgelösten Inflation und Energiepreiskrise dauerhaft fortgeschrieben werden kann, zumal die gute Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen zumindest teilweise auch auf Nachholeffekte auf Grund der in der Vergangenheit wegen der Corona-Pandemie reduzierten Vorauszahlungen zurückzuführen sein dürfte. Die befürchteten hohen Gewinneinbrüche sind, teils auch Dank der staatlichen Unterstützungsmaßnahmen, bei vielen Unternehmen ausgeblieben.

15.03.2023