Kommunale Spitzenverbände fordern auskömmliche Finanzierung
Pressemitteilung
Im Mittelpunkt der heutigen gemeinsamen Sitzung der Geschäftsführenden Präsidien des Städte- und Gemeindebundes und des Landkreistages Sachsen-Anhalt standen die Zukunft des kommunalen Finanzausgleichs und die Auswirkungen der aktuellen Gerichtsentscheidungen zur Kreisumlage.
„Wir sind uns einig, dass sowohl die Finanzsituation der Städte und Gemeinden als auch der Landkreise auf eine sichere und verlässliche Grundlage gestellt werden muss. Nur so können die den Kommunen zahlreich übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt und notwendige Entwicklungen vor Ort wirksam vorangetrieben werden“, berichtet Andreas Dittmann, Präsident des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt, über das Ergebnis der heutigen Beratung in Magdeburg.
„Die abschließenden Urteile in den Kreisumlageverfahren des Landkreises Mansfeld-Südharz führen zu einer hohen Unsicherheit bei der künftigen Finanzierung der kommunalen Aufgaben. Dies trifft nicht nur die Landkreise, sondern stellt die Finanzausstattung der kommunalen Ebene in Sachsen-Anhalt insgesamt auf den Prüfstand. Hier müssen daher dringend Lösungsansätze gefunden werden“, ergänzt Götz Ulrich, Präsident des Landkreistages Sachsen-Anhalt.
Die Präsidenten beider kommunalen Spitzenverbände betonen, dass die kommunale Selbstverwaltung im Land Sachsen-Anhalt nur gewährleistet werden kann, wenn Städte, Gemeinden und Landkreise gleichermaßen dauerhaft über ausreichende Finanzmittel verfügen und stellen fest:
„Wir erkennen an, dass der kommunale Finanzausgleich in 2024 erheblich angehoben worden ist. Stark steigende Ausgaben bei Personal und Leistungsgesetzen sowie immer neue Aufgaben ohne konnexitätsgerechten Ausgleich erfordern aber weit höhere FAG-Zuweisungen des Landes. Schon vor dem nun zugesagten Gutachten zur Ermittlung der auskömmlichen Höhe der Finanzausgleichsmasse bedarf es daher kraftvoller Schritte des Landes, um die Fehlbeträge in den kommunalen Haushalten nicht weiter ansteigen zu lassen.“
V. i. S. d. P.:
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