Bundesschienenwegeausbaugesetz beschlossen

bahnstrecke

Der Bund wird sich künftig an den Kosten der Unterhaltung und Instandhaltung des Schienennetzes beteiligen können. Der Bundestag hat am 22. Februar 2024 das Vierte Gesetz zur Änderung des Bundeschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) beschlossen (BT-Drs. 20/8288, 20/8651, 20/10416). Für die Kommunen ist von besonderer Bedeutung, dass im Zuge der Infrastruktursanierung bei der Bahn auch die Bahnhöfe und Empfangsgebäude im Blick stehen. Denn auch hier gibt es enormen Modernisierungs- und Erweiterungsbedarf.

Mit dem Gesetz soll der Bund Kosten der Unterhaltung und Instandhaltung des Schienennetzes sowie auch IT-Leistungen zur Digitalisierung der Bahninfrastruktur und die Folgekosten aus Investitionsprogrammen des Bundes zur Herstellung von Barrierefreiheit oder freiwilligen Lärmsanierungen finanzieren können. Auch in Verkehrsstationen soll der Bund Ersatzinvestitionen nachhaltig ausgestalten und die Verkehrsstationen an den zukünftigen verkehrlichen Bedarf anpassen können.

Mit einem vom Verkehrsausschuss des Bundestags angenommenen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurden im Gesetz zudem 40 Hochleistungskorridore im Bahnnetz benannt, für deren Generalsanierung die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel bis Ende 2030 vorrangig eingesetzt werden sollen. Zudem wird klargestellt, dass auch Anlagen für Abstellung, Bereitstellung, Zugbildung und Umschlag von Zügen, Triebfahrzeugen, Wagen und Servicefahrzeugen zu den Schienenwegen im Sinne des Gesetzes gehören.

Anmerkung:

Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um dem immensen Investitionsrückstau im Schienennetz zu begegnen, auch im Sinne einer guten Anbindung der Kommunen. Im Rahmen der Verbändeanhörung wurde ein umfangreiches Bahnhofsprogramm angemahnt, um ganzheitlich die Entwicklung von Bahnhöfen sowie des Umfelds von Bahnhöfen zu ermöglichen. Hierfür wird es nun darauf ankommen, neben der Sanierung der Hochleistungskorridore auch Strecken und Bahnhöfe abseits davon nicht aus dem Blick zu verlieren. Denn auch an den Bahnhöfen ist der Sanierungsstau teilweise immens und noch immer gibt es Defizite, z. B. bei der Barrierefreiheit. Für eine Verkehrswende braucht es zudem umfangreiche Maßnahmen, um Bahnhöfe auch als Mobilitätsstationen für eine gute Anschlussmobilität auszubauen.

20.03.2024